Nach dem Terroranschlag vom 16.10.2023 in Brüssel wurde die belgische Terrorwarnstufe vorübergehend auf die höchste Stufe (4) erhöht und in weiterer Folge auf Stufe 3 abgesenkt. Es kann zu erhöhten Sicherheitsmaßnahmen kommen.
Aktuelle Informationen und Empfehlungen finden Sie auf der Website des nationalen Krisenzentrums des belgischen Innenministeriums.
Damit Sie im Notfall erreicht werden können, wird eine kostenlose Reiseregistrierung für Österreicher/innen empfohlen.
Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2)
Aktuelle Informationen und Empfehlungen finden Sie auf der Website des nationalen Krisenzentrums des belgischen Innenministeriums.
Nach dem Terroranschlag vom 16.10.2023 kann es zu Antiterroreinsätzen kommen. Den Anordnungen des Sicherheitspersonals ist bei solchen Einsätzen unbedingt Folge zu leisten. An öffentlichen Orten (Bahnhöfe, Flughäfen, öffentlicher Personennahverkehr, Einkaufszentren) wird besondere Wachsamkeit empfohlen.
Vor allem in Brüssel (besonders auf den Bahnhöfen und in deren Umgebung, z.B. Gare du Midi – Zuidstation) kommt es immer wieder zu Diebstählen, Autoeinbrüchen und Raubüberfällen.
Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.
Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Notrufnummern
Allgemeine Notrufnummer: 112
Polizei: 101
Touristenpolizei: 101
Feuerwehr: 100
Ambulanz: 100
Zivilschutz: +32 (0)2 488 10 10
Nationales Krisenzentrum: +32 (0)2/5064711
Notruf Unwetter/Sturm: 1722
Rotes Kreuz: 105
Vergiftungsnotruf: +32 (0)70/245 245
Notruf schwere Verbrennungen: +32 (0)71/448 000
Barabhebungen an den Bankomaten mit der Maestro-Karte (Bankomat-Karte) sind in der Regel problemlos möglich. Die allgemein gängigen Kreditkarten werden ohne Probleme akzeptiert, die Maestro-Karte (Bankomatkarte) wird von einer Vielzahl der Geschäfte in Belgien zur Bezahlung akzeptiert.
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Die Apotheken sind in Belgien am Sonntag generell geschlossen, lediglich einige Notfallapotheken versehen Dienst. Durch Eingabe der Postleitzahl in der auf dieser Website verwendeten Maske können in der Zeit von 09:00 – 22:00 Uhr die regelmäßig wechselnden Notfall-Apotheken in Belgien eruiert werden. Auskunft über Notfall-Apotheken erhält man rund um die Uhr auch auf folgender Hotline: +32 903/99.000 (€ 1,50 pro Minute).
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungs-Karte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: weltweite Fluganbindungen, Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. Es kommt immer wieder zu gewerkschaftlichen Protestmaßnahmen und Streiks (vor allem im Bereich öffentlicher Verkehr). Informationen zur aktuellen Situation gibt es bei der belgischen Bahn, den Brüsseler Verkehrsbetrieben sowie auf der deutschen Seite Streikradar.
Das Straßen- und Autobahnnetz ist sehr gut ausgebaut. Da die meisten Fahrzeuge auch im Winter nur mit Sommerreifen fahren, besteht bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Glatteis, Matsch) hohes Unfallrisiko. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Grüne Versicherungskarte ist im Fahrzeug mitzuführen. Es gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut (0,2 Promille für Berufskraftfahrer). Ein Kraftfahrzeug darf ohne Führerschein bzw. Duplikat trotz polizeilicher Anzeige nicht gelenkt werden. Die Ausstellung eines Führerscheinduplikats muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Für die Umweltzonen (LEZ Low Emission Zone) in Brüssel (seit 1.1.2018) und Antwerpen (seit 1.1.2017, Verschärfung seit 1.1.2020) müssen Kraftfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen registriert werden oder es ist allenfalls ein Tagespass vor Einfahrt in die Umweltzone zu erwerben. In Gent ist die Umweltzonenregelung seit 1.1.2020 in Kraft.
Seit 01.01.2021 gilt in Brüssel abseits der speziell gekennzeichneten Hauptverkehrsrouten ein Tempolimit von 30 km/h.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.
Klima:
Weitgehend atlantisches Klima, oft unbeständig, regnerisch und kühl, in den Ardennen etwas rauer.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Landesteilen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
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B-1000 Brüssel
Tel: +32 2 2890-700
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