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Reisen nach Kroatien

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

  • Hauptstadt: Agram / Zagreb
  • Int. Kennzeichen: HR
  • Sprache: Kroatisch
  • Fremdsprachen: Deutsch, Englisch
  • Währung: 1 Kuna (HRK) = 100 Lipa
  • Elektrischer Strom: 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom

Allgemeine Information

Das in Mittel- und Südosteuropa an der adriatischen Küste liegende Kroatien ist eine Republik und grenzt an Slowenien, Ungarn, Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro. Hauptstadt, Regierungssitz und zugleich größte Stadt Kroatiens ist Zagreb mit ca. 790.000 Einwohnern, das außerdem ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt ist und das wirtschaftliche Zentrum des Landes darstellt. Seit 2013 ist Kroatien ein EU-Mitgliedsland (Europäische Union) jedoch bisher ohne dem Schengener Abkommen. Der südlichste Teil Kroatiens mit dem Gebiet um Dubrovnik bildet eine Exklave (ein Staatsgebiet, das durch Grenzen räumlich getrennt ist und nur über andere Staaten erreicht werden kann) da es vom restlichen Staatsgebiet durch den Meereszugang von Bosnien und Herzegowina getrennt ist.

Drei Landschaftszonen, die sich teilweise in der Kultur und der Lebensweise der Einwohner widerspiegeln, bilden das Land. Überwiegend aus Flachland besteht die Pannonische Tiefebene, von einigen Mittelgebirgen unterbrochen. Das Mittlere Kroatien (die dinarische Gebirgsregion) wird auch das Kroatische Hügelland genannt und ist geprägt von Mittelgebirgen und einzelnen Hochgebirgen. In der Küstenregion an der Adria sind große verkarstete Flächen. An der fast 1.800 km langen Küste sind ca. 1.200 Inseln. Nur ca. 5 % davon sind bewohnt. Kroatien ist vor allem durch das milde Mittelmeerklima eines der beliebtesten Reiseziele in Europa.

Selbst in einer Großstadt wie Zagreb kann man noch den mittelalterlichen Charme der historischen Oberstadt mit der Burg, den Gassen, alten Häuserfassaden und Gaslampen spüren. Im Zentrum selbst pulsiert das Leben. Zagreb ist scheinbar die Stadt der „Straßencafe´s“. Hinter schäbigen Fassaden findet man die interessantesten Hinterhöfe mit exklusiven Bars, Sommergärten, Cafe´s und Restaurants. Beim Suchen ist vor allem Kreativität gefragt. Selbst unauffällige Toreinfahrten können wahre Juwelen verstecken. Der wöchentliche Markt unterhalb der Stadtmauern auf dem Dolac ist vor allem Treffpunkt der Einwohner. Zagreb ist touristisch gesehen kaum besucht, wächst und ändert sich jedoch ständig. Genau das macht die Stadt noch sehenswerter.

Aktuelle Reiseangebote

Leider haben wir derzeit kein Angebot für das Reiseland: Kroatien Bitte wählen Sie eines der folgenden Reiseländer: Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich, Schweiz, Niederlande, Marokko, Tschechische Republik

Reiseinformationen

Aktuelle Hinweise

Bitte informieren Sie sich über die jeweilige Wettersituation in Kroatien. Informationen über die aktuelle Wetterlage und Warnungen finden Sie auf der Homepage des kroatischen hydrometeorologischen Instituts.

Vor Reiseantritt wird empfohlen die aktuellen Informationen zur Verkehrslage bzgl. Fahrverboten bzw. Einschränkungen, Brückensperrungen uvm. zu beachten.

Slowenien führt seit 21.10.2023 erneut Personenkontrollen an den Grenzen zwischen Kroatien und Slowenien durch. Das Überschreiten der Grenze ist wie bisher nur mit gültigen Reisedokumenten gestattet.

Informationen zu Grenzschließungen können hier abgerufen werden.

Auslandsservice

Damit wir Sie im Notfall erreichen können, wird eine kostenlose Reiseregistrierung für Österreicher/innen empfohlen.

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

In den bis 1995 umkämpften Gebieten liegen immer noch Landminen, Minenwarnschilder fehlen oft gänzlich. Grundstücke mit verlassenen Häusern und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden. Gebiete, in denen gerade eine Entminung durchgeführt wird, sind durch gelbe Plastikbänder abgesperrt. 

Betroffen sind insbesondere folgende Gebiete:

  • Ostslawonien (30-50 km vor der Grenze zu Serbien sowie an der Grenze zu Ungarn, Drau- und Donau-Uferböschungen)
  • Das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina sowie entlang des ehemaligen Frontverlaufs Richtung Süden (der Raum südlich von Sisak, die Strecke zwischen Sisak und Karlovac, die Strecke östlich von Ogulin, Richtung Otočac und Gospić, der Bereich des Velebit-Gebirges zwischen Gospić und Obrovac, das Hinterland von Zadar sowie in Richtung Šibenik sowie die Umgebung von Drniš Richtung Peručko jezero und bosnische Grenze).

Feste Straßen und Wege sollten nicht verlassen werden, Wald sowie Wiesenflächen entlang der Straßen und Wege sollten nicht betreten werden.

Eine Landkarte mit den eingezeichneten gefährdeten Bereichen kann auf der Hompage des kroatischen Entminungsdienstes HCR eingesehen werden.

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

Staatsdirektion für Schutz und Rettung (Europäische Notrufnummer): +385 112

Ambulanz: +385 194 

Feuerwehr: +385 193 

Polizei: +385 192 

Such- und Rettungsdienst auf See: +385 195 

Call-Center zur Unterstützung von Opfern von Straftaten: +385 116 006

 

Einreise & Ausreise

  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis
  • Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein. 
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Minderjährige: Es wird empfohlen, Minderjährigen, die allein oder nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, eine formlose Einverständniserklärung des/ der Obsorgeberechtigten mit einer Kopie der Datenseite des Reisepasses sowie einer Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen mitzugeben. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ARBÖ und des ÖAMTC (unter anderem Deutsch/ Kroatisch).
  • Sonstiges: EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht bei den örtlichen Behörden registrieren. Bei längerem Aufenthalt muss die Anmeldung spätestens 8 Tage nach Ablauf dieser Frist bei der Polizei erfolgen. Verbindliche Auskünfte erteilt die kroatische Botschaft in Wien oder das kroatische Innenministerium.
    Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

Einfuhr & Ausfuhr

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen. 
Bestimmte rezeptpflichtige Medikamente können nur mit einer entsprechenden Genehmigung eingeführt werden, nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Der Aufenthalt bzw. die Einfuhr von bestimmten Hunderassen ist nicht erlaubt. Hunde dürfen zudem nur an eigens dafür gekennzeichneten Stellen den Strand bzw. das Meer betreten. An öffentlichen Plätzen besteht Leinen- und Maulkorbpflicht. Verbindliche Auskünfte erteilt das kroatische Landwirtschaftsministerium sowie der kroatische kinologische Verband (in englischer Sprache). Weitere Informationen zum Thema Urlaub mit Haustieren können der Homepage des Sozialministeriums entnommen werden.

Die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen ohne Genehmigung des Ministeriums für Kultur ist verboten. Bei der Ausfuhr von Trüffeln wird eine Ausfuhrgenehmigung benötigt.

 

Gesundheit & Impfungen

Die medizinische Versorgung in den öffentlichen Krankenhäusern abseits von größeren Städten und Touristikzentren entspricht nicht dem österreichischen Niveau.

Besonders in den Wäldern Nordkroatiens besteht eine gesteigerte Gefahr von Zeckenbissen (Meningitisgefahr).
Die Tollwutgefahr liegt im europäischen Schnitt und betrifft in erster Linie Tiere.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen. Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), welche nur in örtlichen Gesundheitsambulatorien und Krankenhäusern akzeptiert wird, die Verträge mit dem kroatischen Krankenversicherungsverband (HZZO) haben. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und vor allem für einen Krankentransport wird dennoch angeraten. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

 

Verkehr & Klima

Öffentliche Verkehrsverbindungen: gutes, derzeit noch im Ausbau befindliches Autobahn- und Schnellstraßennetz mit Benützungsgebühr (Maut).
Die Begutachtungsplakette für Kraftfahrzeuge (§ 57a-Begutachtung) muss gültig sein, da die in Österreich bestehende viermonatige Toleranzfrist nicht anerkannt wird. Das kann zur Einreiseverweigerung, Beschlagnahme des Fahrzeuges oder Geldstrafe führen. Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadens-Feststellung des Polizeibeamten, der den Unfall aufgenommen hat, bei der Ausreise mitzuführen.

Parken in Kurzparkzonen wird streng kontrolliert. Aufgrund der Möglichkeit von zivilrechtlichen Forderungen (auch in Österreich) wird empfohlen, die Parktickets auch nach Verwendung aufzubewahren. Das Kampieren außerhalb der Campingplätze ist verboten und wird mit einem hohen Bußgeld geahndet.

Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Für Lenker unter 24 Jahren gelten 0,0 Promille, für Lenker über 24 Jahren 0,5 Promille. 

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins, Zulassungsscheins oder der Kennzeichen kann bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige erstattet werden. Gem. Artikel 159 des Gesetzes über das allgemeine Verwaltungsverfahren (Amtsblatt „Narodne novine Nr. 47/09) wird eine Bestätigung über den Verlust- oder Diebstahl ausgestellt. Mit dieser Bestätigung kann das Fahrzeug in Kroatien, in einem zur Erfüllung des Reisezwecks angemessenen notwendigen Zeitraum, gelenkt werden.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank von ÖAMTC und ARBÖ.
Aktuelle Verkehrsinformationen können auch der Homepage des kroatischen Automobilclubs entnommen werden.

Klima:

Im Landesinneren überwiegend gemäßigt kontinental, teilweise auch Gebirgsklima, an der Küste mediterranes Klima.

Infolge der trockenen Macchia ist in den Sommermonaten auch die Gefahr von Waldbränden gegeben. Bei Campingplätzen, die nicht in Strandnähe liegen, ist daher besondere Vorsicht angebracht.

 

Besondere Bestimmungen

Die Mindeststrafe für Handel mit Drogen sind drei Jahre Haft, die auch bei minimalen Mengen gilt.

Das Sammeln von fossilen Fundstücken und archäologischen Gegenständen, aber auch geschützten oder wertvollen Muscheln – wie z.B. Große Steckmuschel – ist verboten und kann hohe Geldstrafen, aber auch Gefängnisstrafen zur Folge haben.

In Kroatien ist Homosexualität zwar gesetzlich respektiert, wird aber von Teilen der Gesellschaft nicht akzeptiert.
Seit 2014 gibt es gleichgeschlechtliche Eingetragene Partnerschaften. LGBTIQ-Aktivisten berichten von Diskriminierungen in der Gesellschaft, vereinzelt auch durch Behörden.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 



Stand: 26.04.2024 (Unverändert gültig seit: 27.02.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Radnicka cesta 80
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(Zagreb-Tower)
HR-10000 Zagreb

Tel: +385 1 488 10 50

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