Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
Allgemeine Notrufnummern vor Ort
Allgemeine Notrufzentrale für Rettung und Feuerwehr: 112
Polizei: 113
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.
Europäischer Standard, bei schwierigen Krankheitsfällen oder Operationen wird häufig auf ausländische Institutionen verwiesen.
Die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Luxemburg gratis.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein, der Zulassungsschein und die internationale Versicherungskarte mitzuführen. Für Führerscheinbesitzer gilt in den ersten zwei Jahren eine Obergrenze von 0,2 Promille, danach 0,5 Promille.
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins kann mit einer polizeilichen Verlustanzeige erfahrungsgemäß maximal 3-4 Wochen gefahren werden, wobei es dafür keine explizite gesetzliche Regelung gibt. Je nach Dauer des Aufenthalts wäre daher umgehend ein Ersatzführerschein zu beantragen. Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen ist mit der zuständigen Zulassungsstelle in Österreich Kontakt aufzunehmen, um die weitere Vorgangsweise abzuklären.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.
Atlantisch-gemäßigtes Klima mit sehr viel Regen und Nebel, die Temperaturunterschiede sind eher gering.
Es gibt eine gesetzliche Altersgrenze für sexuelle Handlungen. Das sogenannte Schutzalter liegt in Luxemburg bei 16 Jahren. Das bedeutet, dass sexuelle Handlungen eines Erwachsenen mit einer minderjährigen Person unter 16 Jahren verboten sind, und zwar auch dann, wenn diese einverstanden ist.
Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
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rue des bains
1212 Luxemburg
Tel: +352 47 11 88
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In den Engematten 4
79286 Glottertal
Buchungs-Tel. 07684 / 353
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