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Reisen nach Luxemburg

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

Unsere Reisen 2026

Unsere Reisen Oktober 2026

24.10. - 25.10.2026 (2 Tage) Frauenreise nach Luxemburg Luxemburg ab 345 € Reisedetails

Reiseinformationen

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Allgemeine Notrufnummern vor Ort

Allgemeine Notrufzentrale für Rettung und Feuerwehr: 112
Polizei: 113

Einreise & Ausreise

  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass –  auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
  • Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Transport- und Unterkunftsunternehmen (z.B. Fluglinien, Fähren, Hotels, Campingplätze) akzeptieren abgelaufene Reisepässe oft nicht. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein
  • eAusweise: Elektronische Ausweise (ID Austria) werden derzeit ausschließlich in Österreich akzeptiert.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Konventions- oder Fremdenpass: Wenden Sie sich bitte an die weiter unten angeführte „ausländische Vertretung in Österreich“.
  • Sonstiges: Für die Ausreise per Flugzeug werden ausschließlich Reisedokumente im Original akzeptiert!

Einfuhr & Ausfuhr

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

Gesundheit

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Europäischer Standard, bei schwierigen Krankheitsfällen oder Operationen wird häufig auf ausländische Institutionen verwiesen.

Infrastruktur

Die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Luxemburg gratis.

Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein, der Zulassungsschein und die internationale Versicherungskarte mitzuführen. Für Führerscheinbesitzer gilt in den ersten zwei Jahren eine Obergrenze von 0,2 Promille, danach 0,5 Promille.

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins kann mit einer polizeilichen Verlustanzeige erfahrungsgemäß maximal 3-4 Wochen gefahren werden, wobei es dafür keine explizite gesetzliche Regelung gibt. Je nach Dauer des Aufenthalts wäre daher umgehend ein Ersatzführerschein zu beantragen. Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen ist mit der zuständigen Zulassungsstelle in Österreich Kontakt aufzunehmen, um die weitere Vorgangsweise abzuklären.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Umwelt

Atlantisch-gemäßigtes Klima mit sehr viel Regen und Nebel, die Temperaturunterschiede sind eher gering.

Besondere Bestimmungen

Es gibt eine gesetzliche Altersgrenze für sexuelle Handlungen. Das sogenannte Schutzalter liegt in Luxemburg bei 16 Jahren. Das bedeutet, dass sexuelle Handlungen eines Erwachsenen mit einer minderjährigen Person unter 16 Jahren verboten sind, und zwar auch dann, wenn diese einverstanden ist.

Disclaimer

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
  • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 



Stand: 14.11.2025 (Unverändert gültig seit: 08.07.2025) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

3
rue des bains
1212 Luxemburg

Tel: +352 47 11 88

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