Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
Vor allem in Windhoek und Swakopmund kommt es zu Taschendiebstählen und Raubdelikten.
Vermeiden Sie Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden.
Zahlreiche Fälle von Kreditkartenbetrug, geben Sie die Kreditkarte nicht aus der Hand.
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen (verriegeln von Autotüren, kein Zurücklassen von Wertgegenständen in Autos oder Bussen, unterlassen von Spaziergängen im Dunkeln etc.) sind zu beachten.
Für weitere Informationen über Namibia sehen Sie bitte auch folgende Webseiten:
Achten Sie bei Einreise auf die Richtigkeit der Angaben (Einreisedatum) in Ihrem Einreisestempel, da es bei Unstimmigkeiten und Fehlen zu einer Festnahme oder Geldstrafe kommen kann.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 50.000 USD, von Fremdwährung und Reiseschecks unbegrenzt erlaubt, jedoch ab einem Betrag von 5.000 NAD bei der Einreise deklarationspflichtig. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro, Dollar in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten (die fast überall akzeptiert werden). Die Ausfuhr ist für Touristen auf den Betrag begrenzt, der eingeführt wurde.
Der Export von Lebensmitteln, Jagdtrophäen und Fellen unterliegt einer Genehmigungspflicht.
Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten einer allfälligen Krankenhausbehandlung erheblich sein können. Der Abschluss einer alle Risiken abdeckenden Reiseversicherung wird daher vor Reiseantritt dringend empfohlen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.
Bei der direkten Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet ist für alle Reisenden (ab einem Lebensalter von 1 Jahr) der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung notwendig.
Achten Sie auf strenge Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene und verwenden Sie Insektenschutz zur Vermeidung von Tropenkrankheiten.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: gut ausgebautes lokales Flugnetz, Eisenbahn zwischen Windhoek und Swakopmund. Gut ausgebautes Straßennetz (außer auf den Hauptverkehrswegen im Allgemeinen Schotterstraßen).
Für Namibia wird ein internationaler Führerschein benötigt, der nur in Verbindung mit dem österreichischen Führerschein anerkannt wird.
Geschwindigkeitsbeschränkungen sind unbedingt einzuhalten, da bei Mietwägen ansonsten der Versicherungsschutz erlischt.
Bei Überlandfahrten wird besondere Vorsicht angeraten, vor allem nachts. Außerdem ist immer mit der Unberechenbarkeit anderer Verkehrsteilnehmer (vor allem Taxis) zu rechnen.
In Namibia gilt Linksverkehr.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC.
Subtropisch – kontinental
Auf Grund der anhaltenden Dürre kommt es immer wieder zu Buschbränden. Gebiete im Norden sind in der Regenzeit von Überschwemmungen betroffen sein.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. |
Offen gelebte Homosexualität gilt in Namibia als unerwünschtes Verhalten.
Während einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Frauen straflos sind, sind sie zwischen Männern, jedoch ausschließlich in Form des Analverkehrs, durch das sogenannte Sodomie-Verbot unter Strafe gestellt. Gerichtsverfahren wegen Sodomie zwischen zwei männlichen erwachsenen Personen hat es allerdings seit 1990 nicht gegeben. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden weder im Wege der eingetragenen Partnerschaft noch im Rahmen einer gleichgeschlechtlichen Ehe anerkannt.
Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
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In den Engematten 4
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