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Reisen nach Namibia

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

Unsere Reisen 2027

Unsere Reisen November 2027

01.11. - 13.11.2027 (13 Tage) Wunderschönes Namibia - eine Vorschau- Namibia ab 3.920 € Reisedetails

Reiseinformationen

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Vor allem in Windhoek und Swakopmund kommt es zu Taschendiebstählen und Raubdelikten.
Vermeiden Sie Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden.
Zahlreiche Fälle von Kreditkartenbetrug, geben Sie die Kreditkarte nicht aus der Hand.

Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen (verriegeln von Autotüren, kein Zurücklassen von Wertgegenständen in Autos oder Bussen, unterlassen von Spaziergängen im Dunkeln etc.) sind zu beachten.

  •  Allgemeine Notrufnummer: (+264) 112 od. (+264) 61 211 111 
  • Polizei: (+264) 61 290 2239 od. (+264) 61 290 2018
  • Ambulanz: (+264) 10177
  • Touristenpolizei: (+264) 61 2093 111
  • Feuerwehr: (+264) 998
  • Relevante Krisennotfallnummer: (+264) 81 881 8181 od. (+264) 61 303 395 od. (+264) 83 3912

     

Für weitere Informationen über Namibia sehen Sie bitte auch folgende Webseiten:

 

Einreise & Ausreise

  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass –  auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
  • Visumpflicht: Ja. 
  • Visum erhältlich: Österreichische Staatsbürger benötigen zur Einreise nach Namibia ein Visum, welches gegen die Gebühr von NAD 1.600,00 (zirka EUR 80,00; "visa on arrival") an den folgenden Grenzübergängen erhältlich ist: Hosea Kutako International Airport, Wavisbay International Airport, Ohsikango Border Post, Trans-Kalahari Border Post, Oranjemund Border Post, Noordover Border Post, Katima Mulilo Border Post, Impalila Island Border Post, Ngoma Border Post and Mahembo Border Post. 
    Das Visum kann auch Online auf der Webseite des Innenministeriums Namibias (https://eservices.mhaiss.gov.na) beantragt werden. 
  • Passgültigkeit: Mindestens 6 Monate bei Ausreise, 2 freie Seiten im Reisepass
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert 
  • Konventions- oder Fremdenpass: Wenden Sie sich bitte an die weiter unten angeführte „ausländische Vertretung in Österreich“.
  • Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können. Bei der direkten Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet ist für alle Reisenden (ab einem Lebensalter von 1 Jahr) der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung notwendig. 

     

    Achten Sie bei Einreise auf die Richtigkeit der Angaben (Einreisedatum) in Ihrem Einreisestempel, da es bei Unstimmigkeiten und Fehlen zu einer Festnahme oder Geldstrafe kommen kann.


    Um Wartezeiten am Flughafen oder an Landgrenzen zu vermeiden, wird empfohlen, das Visum bevorzugt rechtzeitig online zu beantragen. Vorzulegende Dokumente (bei Ankunft oder online-Beantragung): Antragsformular, Einladungsschreiben oder Unterkunftsnachweis, Nachweis finanzieller Mittel (Kontoauszug der letzten 3 Monate), Reisekrankenversicherung, gegebenenfalls Nachweis der Tourbuchung. Nicht-englischsprachige Dokumente müssen von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer auf Englisch übersetzt werden.

Einfuhr & Ausfuhr

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 50.000 USD, von Fremdwährung und Reiseschecks unbegrenzt erlaubt, jedoch ab einem Betrag von 5.000 NAD bei der Einreise deklarationspflichtig. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro, Dollar in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten (die fast überall akzeptiert werden). Die Ausfuhr ist für Touristen auf den Betrag begrenzt, der eingeführt wurde.

Der Export von Lebensmitteln, Jagdtrophäen und Fellen unterliegt einer Genehmigungspflicht.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

Gesundheit

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten einer allfälligen Krankenhausbehandlung erheblich sein können. Der Abschluss einer alle Risiken abdeckenden Reiseversicherung wird daher vor Reiseantritt dringend empfohlen.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Bei der direkten Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet ist für alle Reisenden (ab einem Lebensalter von 1 Jahr) der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung notwendig.

Achten Sie auf strenge Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene und verwenden Sie Insektenschutz zur Vermeidung von Tropenkrankheiten. 

Infrastruktur

Öffentliche Verkehrsverbindungen: gut ausgebautes lokales Flugnetz, Eisenbahn zwischen Windhoek und Swakopmund. Gut ausgebautes Straßennetz (außer auf den Hauptverkehrswegen im Allgemeinen Schotterstraßen).

Für Namibia wird ein internationaler Führerschein benötigt, der nur in Verbindung mit dem österreichischen Führerschein anerkannt wird.

Geschwindigkeitsbeschränkungen sind unbedingt einzuhalten, da bei Mietwägen ansonsten der Versicherungsschutz erlischt.
Bei Überlandfahrten wird besondere Vorsicht angeraten, vor allem nachts. Außerdem ist immer mit der Unberechenbarkeit anderer Verkehrsteilnehmer (vor allem Taxis) zu rechnen.

In Namibia gilt Linksverkehr.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC.

Umwelt

Subtropisch – kontinental

Auf Grund der anhaltenden Dürre kommt es immer wieder zu Buschbränden. Gebiete im Norden sind in der Regenzeit von Überschwemmungen betroffen sein.

Besondere Bestimmungen

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. 

Offen gelebte Homosexualität gilt in Namibia als unerwünschtes Verhalten.
Während einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Frauen straflos sind, sind sie zwischen Männern, jedoch ausschließlich in Form des Analverkehrs, durch das sogenannte Sodomie-Verbot unter Strafe gestellt. Gerichtsverfahren wegen Sodomie zwischen zwei männlichen erwachsenen Personen hat es allerdings seit 1990 nicht gegeben. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden weder im Wege der eingetragenen Partnerschaft noch im Rahmen einer gleichgeschlechtlichen Ehe anerkannt.

Disclaimer

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
  • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

 

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.



Stand: 04.11.2026 (Unverändert gültig seit: 07.10.2026) Quelle: www.bmeia.gv.at
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