Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:
Von Frühling bis Herbst ist mit Waldbränden zu rechnen. In Folge muss mit Verkehrsbehinderungen und Evakuierungen gerechnet werden. Informieren Sie sich vorab und folgen Sie unbedingt den Weisungen der Behörden vor Ort. Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr können auch über EFFIS, das europäische Waldbrandinformationssystem, abgerufen werden.
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
Des Öfteren kommt es zu Demonstrationen, die vereinzelt von gewalttätigen Ausschreitungen begleitet sind. Meiden Sie, Demonstrationen und Menschenansammlungen! Das Risiko von Taschendiebstählen, Auto- und Wohnmobileinbrüchen sowie der Diebstahl von Dokumente ist gegeben.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz können selbst bei geringsten Mengen und jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (5 bis 20 Jahre) geahndet werden.
Notrufnummer: 112 (für allg. Notfälle sowie Erreichbarkeiten des albanischen medizinischen Notfallzentrums und der albanischen Agentur für Zivilschutz)
Polizei: 129
Verkehrspolizei: 126
Feuerwehr: 128
Notarzt/ Rettung: 127
See-Notruf: 125
Diese notariell beglaubigte Erklärung muss folgende Elemente enthalten:
a) Die Erklärung des Elternteils, der die Reise des Minderjährigen mit dem anderen Elternteil oder der begleitenden Person genehmigt, mit der Bedingung, den Minderjährigen in den Zielländern nicht zu verlassen;
b) Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum des Minderjährigen und die Nummer des Reisedokuments;
c) Eine Erklärung der Eltern des Minderjährigen über das genaue Reiseziel, die Zusicherung, dass das Kind nicht verlassen wird, sowie die genaue Adresse des Zielorts und die Aufenthaltsdauer (Abreise- und Rückreisedatum);
d) Die Angabe der genauen Adresse, allgemeinen Informationen und Telefonnummer des Gastgebers, wenn die Reise zum Besuch von Verwandten erfolgt;
e) Eine Erklärung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Elternteils oder Erziehungsberechtigten im Falle der Vernachlässigung des Minderjährigen;
f) Die Festlegung der Gültigkeitsdauer der notariellen Erklärung.
Die Einfuhr von Fremdwährung im Gegenwert von über 1,000.000 ALL ist deklarationspflichtig. Es empfiehlt sich, US-Dollar- bzw. Euro-Noten in kleinen Scheinen mitzunehmen. Geldwechsel ist problemlos möglich. Geldbeträge dürfen bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag ausgeführt werden. Technische Geräte, die nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, sollten bei der Einreise deklariert werden.
Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.
Einfuhr von Haustieren (Hunde und Katzen älter als 3 Monate)
Anmerkung: Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte können lediglich albanische Behörden erteilen.
Zuständige Behörde in Albanien:
Nationale Behörde für Tiermedizin und Pflanzenschutz,
Webseite: https://akvmb.gov.al/
Kontakt: Green Line 08003366
Email: info(at)akvmb.gov.al
Adresse: Rruga “Jordan Misja”, pallati 141/1, shkalla 1, kati 2, Tiranë
Ausführliche Informationen zur (Wieder)Einreise von Heimtieren aus Drittstaaten nach Österreich finden Sie HIER.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten einer allfälligen Krankenhausbehandlung erheblich sein können. Der Abschluss einer alle Risiken abdeckenden Reiseversicherung wird daher vor Reiseantritt dringend empfohlen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.
Die medizinische Versorgung ist unzureichend. Auch die sanitären und hygienischen Verhältnisse sowie das Rettungswesen entsprechen nicht dem europäischen Standard. Bei ernsthaften Erkrankungen oder Verletzungen ist daher eine rasche Ausreise unerlässlich.
Im Bereich der Großstädte Durres und Vlora kann es aufgrund der schlechten Meerwasserqualität wegen fehlender Kläranlagen beim Baden zu Hautirritationen oder anderen gesundheitsbeeinträchtigenden Reaktionen kommen.
Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: in den größeren Städten ist die Benutzung von Taxis von einigen Standplätzen aus möglich, in Tirana fahren auch Funktaxis. Mietwagen sind in Tirana verfügbar. Von Fahrten mit öffentlichen Bussen wird – besonders bei Überlandtouren – auf Grund des schlechten Fahrzeugzustandes abgeraten.
Hauptstraßen sind asphaltiert und teilweise neu ausgebaut. Heftige Regenfälle samt Murenabgängen können auch diese Straßen innerhalb kürzester Zeit unpassierbar machen. Im Winter sind manche Verbindungen im Gebirge oft über längere Zeit nicht passierbar. Von nächtlichen Überlandfahrten abseits der Hauptverkehrsrouten wird abgeraten.
Der Straßenverkehr ist chaotisch, die Fahrweise in Albanien oft risikofreudig und rücksichtslos. Aus diesem Grund kommt es manchmal zu schweren Autounfällen, vor allem auf Landstraßen.
Die Straßen sind – auch in Tirana – teilweise in sehr schlechtem Zustand und mangelhaft ausgeschildert.
Es gibt keine landesweit operierenden Automobilklubs und keine Partner für die entsprechenden österreichischen Organisationen.
Die österreichische Versicherungskarte muss verpflichtend mitgeführt werden, der Abschluss einer zusätzlichen Vollkaskoversicherung wird empfohlen.
Bei Verlust des Führerscheins kann bei jeder örtlichen Polizeidienststelle eine entsprechende Verlustbestätigung in albanischer Sprache ausgestellt werden, die einen Monat ab dem Ausstellungsdatum verwendet werden kann. Wanderwege sind meist nicht markiert, Transportmittel (Bus/ Schiff/ Pferd) sind unsicher, es gibt keinen Bergrettungsdienst, die Bewohner sprechen selten Fremdsprachen.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.
Mediterranes Klima mit trockenen, heißen Sommern und feuchten, milden Wintern in der Küstenebene. Im gebirgigen Landesinnern kalte, schneereiche Winter und gemäßigte Sommertemperaturen. In den Sommermonaten besteht die Gefahr von Waldbränden, die auch touristische Gebiete betreffen können.
Albanien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Weitere Informationen unter Regionale Hinweise, Nationales US-Geologieinstitut, Österreichischer Zivilschutzverband (mit Erdbebenschutz-Ratgeber).
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen.
Im gesamten Land kann es immer wieder zu teilweise stundenlangen Stromabschaltungen kommen. Insbesondere außerhalb der größeren Städte können Unterkünfte in den Wintermonaten oft nur unzureichend beheizt sein.
FKK- und Baden ohne Bikinioberteil für Frauen ist grundsätzlich nicht gestattet.
Homosexualität ist straffrei, Homosexuelle werden jedoch ausgegrenzt und diskriminiert.
Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Rruga Xibrakeve 4,Tirana
Albanien
Tel: +355 4 22 74 855
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