Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:
Aufgrund des aktuellen Ausbruchs der Maul- und Klauen-Seuche (MKS) finden auf slowakischer Seite bis auf weiteres Sichtkontrollen bei der Einreise statt.
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
Taschendiebstahl und Wageneinbruch kommen vor allem in den Touristenzentren vor. Auf Parkplätzen und bei Tankstellen im Autobahnbereich besteht erhöhte Diebstahlgefahr.
In einschlägigen Lokalen kommt es immer wieder zu Vorfällen mit K.O.-Tropfen.
Euro Notruf: 112
Allgemeiner Notruf: 122
Polizei: 158
Feuerwehr: 150
Rettung: 155
Stadtpolizei: 159
Krankentransport: 16155
Derzeit finden von Seiten Österreichs Grenzkontrollen statt. Während der Gültigkeit dieser Kontrollen dürfen die Binnengrenzen zur Slowakischen Republik im Verkehr zu Lande und zu Wasser nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.
Definierte Grenzübergangsstellen zur Slowakei im Zeitraum der Grenzkontrollen sind:
Straßengrenzübergangsstellen
Eisenbahngrenzübergangsstellen
Flussgrenze
Bei antiquarischen Kunstgegenständen kann eine Bewilligung der zuständigen Organe auch für die Ausfuhr in einen anderen EU-Mitgliedstaat erforderlich sein.
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhält man beim Bundesministerium für Finanzen.
Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.
Bei Ausflügen und Wanderungen in entlegenen Gebieten der Tatra wird zur Vorsicht geraten, da es zu Begegnungen mit wilden Tieren (z.B. Bären) kommen kann.
In Notfällen können nur öffentliche Gesundheitseinrichtungen beansprucht werden.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: relativ dichtes Netz an Eisenbahnen und Busverbindungen. Lokale öffentliche Verkehrsmittel (Busse, Straßenbahnen) sowie Taxis..
Licht am Tag ist während der Fahrt ganzjährig vorgeschrieben. Es herrscht striktes Alkoholverbot für Fahrzeuglenker (0,0 Promille). Kontrollen finden häufig statt.
Auf Autobahnen besteht Mautpflicht bereits ab der Grenze. Die elektronischen Vignetten können bei EZNAMKA, an fast allen Tankstellen sowie an Selbstbedienungsautomaten an den Grenzen erworben werden.
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins, der KfZ-Zulassung oder der österreichischen Kennzeichentafeln wird von den Polizeibehörden eine Bestätigung über den Verlust bzw. Diebstahl ausgestellt. Ein Polizeiprotokoll – eine Diebstahl- oder Verlustanzeige – berechtigt jedoch nicht zum Lenken von Kraftfahrzeugen.
Fahrradfahrer haben außerhalb des Ortsgebietes einen Fahrradhelm zu verwenden. Für Kinder unter 15 Jahre gilt generelle Helmpflicht – auch im Ortsgebiet. Für Radfahrer gilt eine Alkoholtoleranz von 0,5 Promille. Die Promillegrenze gilt für Fahrten in Städten und auf gekennzeichneten Radwegen.
Fußgänger außerhalb des Ortsgebietes müssen bei Dunkelheit mit reflektierenden Rückstrahlstreifen ausgestattet sein.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.
Es wird angeregt, bei fehlender oder nur geringer Sprachkenntnis bzw. nicht vollinhaltlicher Zustimmung keinerlei Polizeiprotokolle oder Anerkenntnisse über das eigene Verschulden von Verkehrsunfällen zu unterschreiben und Hilfe einer sprachkundigen Person in Anspruch zu nehmen.
Kontinentales Klima, kein Unterschied zu Österreich
Bei Ausflügen und Wanderungen in entlegenen Gebieten der Tatra wird zur Vorsicht geraten, da es zu Begegnungen mit wilden Tieren (z.B. Bären) kommen kann.
Das Fotografieren von strategisch wichtigen Einrichtungen (z.B. militärische Einrichtungen, Atomkraftwerke) ist verboten.
In der Altstadt von Preßburg darf an öffentlichen Plätzen kein Alkohol getrunken werden (Ausnahme beispielsweise für Weihnachtsmärkte).
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen beträgt – unabhängig von der sexuellen Orientierung – 15 Jahre, d.h. einvernehmliche sexuelle Handlungen aller Art mit Personen ab 15 Jahren sind grundsätzlich zulässig. Gewisse Schutzbestimmungen gelten jedoch bis zum Alter von 18 Jahren und können bei der slowakischen Botschaft in Wien erfragt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
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Tel: +421 2 59 30 1500
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