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Reisen nach Slowakei

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

  • Hauptstadt: Bratislava
  • Int. Kennzeichen: SK
  • Sprache: Slowakisch
  • Fremdsprachen: Tschechisch, Deutsch, Englisch, Russisch
  • Währung: Euro
  • Elektrischer Strom: 230 Volt/50 Hertz

Aktuelle Reiseangebote

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Reiseinformationen

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

Aktuelle Hinweise

Aufgrund des aktuellen Ausbruchs der Maul- und Klauen-Seuche (MKS) finden auf slowakischer Seite bis auf weiteres Sichtkontrollen bei der Einreise statt.

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Taschendiebstahl und Wageneinbruch kommen vor allem in den Touristenzentren vor. Auf Parkplätzen und bei Tankstellen im Autobahnbereich besteht erhöhte Diebstahlgefahr.

In einschlägigen Lokalen kommt es immer wieder zu Vorfällen mit K.O.-Tropfen. 

Euro Notruf:                           112

Allgemeiner Notruf:              122                                                     

Polizei:                                    158                                                                      

Feuerwehr:                             150                                                                       

Rettung:                                 155                                                                       

Stadtpolizei:                           159                                                                   

Krankentransport:                  16155         

Einreise & Ausreise

  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass –  auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe aller gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
  • Passgültigkeit: Das Reisedokument muss bis zur Ausreise gültig sein.
  • eAusweise: Elektronische Ausweise (ID Austria) werden derzeit ausschließlich in Österreich akzeptiert.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert.
  • Konventions- oder Fremdenpass: Wenden Sie sich bitte an die weiter unten angeführte „ausländische Vertretung in Österreich“.
  • Sonstiges: Reisende sind verpflichtet, ihren Aufenthalt beim örtlich zuständigen Polizeikommissariat innerhalb von zehn Tagen zu melden. Bei Unterbringung im Hotel oder einer Pension wird diese Anmeldung vom Betreiber durchgeführt.

Derzeit finden von Seiten Österreichs Grenzkontrollen statt. Während der Gültigkeit dieser Kontrollen dürfen die Binnengrenzen zur Slowakischen Republik im Verkehr zu Lande und zu Wasser nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.

Definierte Grenzübergangsstellen zur Slowakei im Zeitraum der Grenzkontrollen sind:

Straßengrenzübergangsstellen

  • Kittsee (Autobahn) – Bratislava–Jarovce
  • Kittsee (alte Straße) – Bratislava–Jarovce
  • Berg – Bratislava–Petržalka
  • Marchegg Fahrradbrücke – Vysoká pri Morave
  • Hohenau – Moravsky Sväty Jan

 Eisenbahngrenzübergangsstellen

  • Kittsee – Bratislava–Petržalka
  • Marchegg – Bratislava–Devínska Nová Ves

Flussgrenze

  • Bratislava – Hafen

Einfuhr & Ausfuhr

Bei antiquarischen Kunstgegenständen kann eine Bewilligung der zuständigen Organe auch für die Ausfuhr in einen anderen EU-Mitgliedstaat erforderlich sein.

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhält man beim Bundesministerium für Finanzen.

 

Gesundheit

Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Bei Ausflügen und Wanderungen in entlegenen Gebieten der Tatra wird zur Vorsicht geraten, da es zu Begegnungen mit wilden Tieren (z.B. Bären) kommen kann.

In Notfällen können nur öffentliche Gesundheitseinrichtungen beansprucht werden.

 

Infrastruktur

Öffentliche Verkehrsverbindungen: relativ dichtes Netz an Eisenbahnen und Busverbindungen. Lokale öffentliche Verkehrsmittel (Busse, Straßenbahnen) sowie Taxis..

Licht am Tag ist während der Fahrt ganzjährig vorgeschrieben. Es herrscht striktes Alkoholverbot für Fahrzeuglenker (0,0 Promille). Kontrollen finden häufig statt.

Auf Autobahnen besteht Mautpflicht bereits ab der Grenze. Die elektronischen Vignetten können bei EZNAMKA, an fast allen Tankstellen sowie an Selbstbedienungsautomaten an den Grenzen erworben werden.

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins, der KfZ-Zulassung oder der österreichischen Kennzeichentafeln wird von den Polizeibehörden eine Bestätigung über den Verlust bzw. Diebstahl ausgestellt. Ein Polizeiprotokoll – eine Diebstahl- oder Verlustanzeige – berechtigt jedoch nicht zum Lenken von Kraftfahrzeugen.

Fahrradfahrer haben außerhalb des Ortsgebietes einen Fahrradhelm zu verwenden. Für Kinder unter 15 Jahre gilt generelle Helmpflicht – auch im Ortsgebiet. Für Radfahrer gilt eine Alkoholtoleranz von 0,5 Promille. Die Promillegrenze gilt für Fahrten in Städten und auf gekennzeichneten Radwegen.

Fußgänger außerhalb des Ortsgebietes müssen bei Dunkelheit mit reflektierenden Rückstrahlstreifen ausgestattet sein.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Es wird angeregt, bei fehlender oder nur geringer Sprachkenntnis bzw. nicht vollinhaltlicher Zustimmung keinerlei Polizeiprotokolle oder Anerkenntnisse über das eigene Verschulden von Verkehrsunfällen zu unterschreiben und Hilfe einer sprachkundigen Person in Anspruch zu nehmen.

Umwelt

Kontinentales Klima, kein Unterschied zu Österreich

Bei Ausflügen und Wanderungen in entlegenen Gebieten der Tatra wird zur Vorsicht geraten, da es zu Begegnungen mit wilden Tieren (z.B. Bären) kommen kann.

Besondere Bestimmungen

Das Fotografieren von strategisch wichtigen Einrichtungen (z.B. militärische Einrichtungen, Atomkraftwerke) ist verboten.

In der Altstadt von Preßburg darf an öffentlichen Plätzen kein Alkohol getrunken werden (Ausnahme beispielsweise für Weihnachtsmärkte).

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen beträgt – unabhängig von der sexuellen Orientierung – 15 Jahre, d.h. einvernehmliche sexuelle Handlungen aller Art mit Personen ab 15 Jahren sind grundsätzlich zulässig. Gewisse Schutzbestimmungen gelten jedoch bis zum Alter von 18 Jahren und können bei der slowakischen Botschaft in Wien erfragt werden.

Disclaimer

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
  • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

 

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.



Stand: 09.08.2025 (Unverändert gültig seit: 08.07.2025) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Hodzovo námestie 1/A
81106 Bratislava

Tel: +421 2 59 30 1500

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