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Reisen nach Niederlande

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

  • Hauptstadt: Amsterdam
  • Int. Kennzeichen: NL
  • Sprache: Niederländisch, Friesisch
  • Fremdsprachen: Englisch
  • Währung: Euro
  • Elektrischer Strom: 230 Volt/50 Hertz

Aktuelle Reiseangebote

Leider haben wir derzeit kein Angebot für das Reiseland: Niederlande Bitte wählen Sie eines der folgenden Reiseländer: Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich, Schweiz, Kroatien, Schweden, Polen, Slowenien, Griechenland, Türkei

Reiseinformationen

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Die Niederlande haben die Terrorwarnstufe von drei auf vier („substantial threat“) von insgesamt fünf möglichen Stufen angehoben.

Die Möglichkeit eines terroristischen Anschlags in den Niederlanden wird somit als „real“ eingestuft. Es  wurden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Das neue Bedrohungsbild ermöglicht es der Polizei und relevanten Behörden, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen finden Sie hier. Treffen Sie die üblichen Sicherheitsmaßnahmen für Auslandsreisen (wenig Bargeld, Dokumente fotokopieren).

Notrufnummern:

  • Allgemeine Notrufnummer: 112
  • Ambulanz: 0900 1515 (im Notfall: 112)
  • Feuerwehr: 0900 0904 (im Notfall: 112)
  • Polizei: 0900-8844 (im Notfall: 112)
  • Touristenpolizei: N/A
  • Zivilschutz: N/A (112 bei Notfällen)

Relevante weitere Krisennotfallnummern:

  • Gas-/Stromausfälle: 0800 90 09 (im Notfall: 112)
  • Pannendienst: 088 269 2222

Einreise & Ausreise

  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass –  auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis
  • Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Sonstiges: Identifikationspflicht gilt für Personen ab 14 Jahren. Für öffentliche Verkehrsmittel, Bargeldbehebungen und auf Flughäfen ist ein gültiges Reisedokument erforderlich.

Einfuhr & Ausfuhr

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.

Gesundheit & Impfungen

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

 

Infrastruktur

Öffentliche Verkehrsverbindungen: sehr dicht ausgebautes  Eisenbahn- und Busnetz, gute lokale Beförderungsmittel.
Amsterdam und Rotterdam verfügen über ein U-Bahnnetz. Für Züge, Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen gibt es die OV Chipkaart.

Fahrräder können überall gemietet werden, bei vielen Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden gibt es Abstellmöglichkeiten. Bei Autounfällen mit Fußgängern und Radfahrern haftet grundsätzlich der Autofahrer, unabhängig von der Schuldfrage.

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges bis zur Neuausstellung nicht gestattet.

Bei Verlust der österreichischen Kennzeichentafeln darf die Reise mit dem Kraftfahrzeug nicht mit selbst angefertigten Ersatztafeln oder einer Verlustanzeige fortgesetzt bzw. transitiert werden. Auch bei Verlust oder Diebstahl der Zulassung müssen sich die Reisenden zuerst ein Duplikat aus Österreich besorgen um das Kraftfahrzeug weiter lenken zu dürfen.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Umwelt

Ozeanisches Klima mit häufigen abrupten Wetterwechseln

Besondere Bestimmungen

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Manche Coffeeshops sind für Tourist*innen nicht zugänglich. Pfeffersprays sind verboten.

Der Konsum von Cannabis ist auf den Straßen des Amsterdamer Stadtzentrums verboten. Wer eine erste Verwarnung ignoriert, kann mit einer Geldstrafe von € 100 belangt werden. Terrassen von Cafés sind ausgenommen

 

Disclaimer

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
  • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „Digitales Amt / ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

 

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.



Stand: 20.01.2025 (Unverändert gültig seit: 19.12.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

van Alkemadelaan 342
2597 AS Den Haag

Tel: +31 70 324 54 70

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