Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
Die Niederlande haben die Terrorwarnstufe von drei auf vier („substantial threat“) von insgesamt fünf möglichen Stufen angehoben.
Die Möglichkeit eines terroristischen Anschlags in den Niederlanden wird somit als „real“ eingestuft. Es wurden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Das neue Bedrohungsbild ermöglicht es der Polizei und relevanten Behörden, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen finden Sie hier. Treffen Sie die üblichen Sicherheitsmaßnahmen für Auslandsreisen (wenig Bargeld, Dokumente fotokopieren).
Notrufnummern:
Relevante weitere Krisennotfallnummern:
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Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.
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Öffentliche Verkehrsverbindungen: sehr dicht ausgebautes Eisenbahn- und Busnetz, gute lokale Beförderungsmittel.
Amsterdam und Rotterdam verfügen über ein U-Bahnnetz. Für Züge, Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen gibt es die OV Chipkaart.
Fahrräder können überall gemietet werden, bei vielen Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden gibt es Abstellmöglichkeiten. Bei Autounfällen mit Fußgängern und Radfahrern haftet grundsätzlich der Autofahrer, unabhängig von der Schuldfrage.
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges bis zur Neuausstellung nicht gestattet.
Bei Verlust der österreichischen Kennzeichentafeln darf die Reise mit dem Kraftfahrzeug nicht mit selbst angefertigten Ersatztafeln oder einer Verlustanzeige fortgesetzt bzw. transitiert werden. Auch bei Verlust oder Diebstahl der Zulassung müssen sich die Reisenden zuerst ein Duplikat aus Österreich besorgen um das Kraftfahrzeug weiter lenken zu dürfen.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.
Ozeanisches Klima mit häufigen abrupten Wetterwechseln
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes. |
Manche Coffeeshops sind für Tourist*innen nicht zugänglich. Pfeffersprays sind verboten.
Der Konsum von Cannabis ist auf den Straßen des Amsterdamer Stadtzentrums verboten. Wer eine erste Verwarnung ignoriert, kann mit einer Geldstrafe von € 100 belangt werden. Terrassen von Cafés sind ausgenommen
Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. |
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Tel: +31 70 324 54 70
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Der Glottertäler - Omnibus Rieder
In den Engematten 4
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