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Reisen nach Niederlande

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

  • Hauptstadt: Amsterdam
  • Int. Kennzeichen: NL
  • Sprache: Niederländisch, Friesisch
  • Fremdsprachen: Englisch
  • Währung: Euro
  • Elektrischer Strom: 230 Volt/50 Hertz

Aktuelle Reiseangebote

Unsere Reisen 2024

Unsere Reisen Dezember 2024

05.12. - 08.12.2024 (4 Tage) Typisch höllandisch Niederlande ab 739 € Reisedetails

Reiseinformationen

Aktuelle Hinweise

Reiseinformationen niederländische Überseegebiete

 

 

 

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Die Niederlande haben die Terrorwarnstufe von drei auf vier („substantial threat“) von insgesamt fünf möglichen Stufen angehoben.

Das bedeutet, dass die Möglichkeit eines terroristischen Anschlags in den Niederlanden derzeit als „real“ eingestuft wird. Wo nötig, wurden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Das neue Bedrohungsbild ermöglicht es auch der Polizei und relevanten Behörden, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen finden Sie bei zuständigen niederländischen Stellen.

Wegen der Gefahr von Taschendiebstählen sollten keine Wertsachen oder große Mengen Bargeld mitgeführt werden. Von Reisedokumenten sollten Kopien angefertigt und mitgeführt werden.

Notrufnummern:

  • Allgemeine Notrufnummer: 112
  • Ambulanz: 0900 1515 (im Notfall: 112)
  • Feuerwehr: 0900 0904 (im Notfall: 112)
  • Polizei: 0900-8844 (im Notfall: 112)
  • Touristenpolizei: N/A
  • Zivilschutz: N/A (112 bei Notfällen)

Relevante weitere Krisennotfallnummern:

  • Gas-/Stromausfälle: 0800 90 09 (im Notfall: 112)
  • Pannendienst: 088 269 2222

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen. 

Einreise & Ausreise

  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis
  • Passgültigkeit: Speziell für Flugreisen muss auf die Gültigkeit des Reisepasses geachtet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
  • Sonstiges: Identifikationspflicht gilt für Personen ab 14 Jahren. Für öffentliche Verkehrsmittel, Bargeldbehebungen und auf Flughäfen ist ein gültiges Reisedokument erforderlich.
    Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

    Reiseinformationen niederländische Überseegebiete

Einfuhr & Ausfuhr

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.

Gesundheit & Impfungen

Europäischer Standard im Gesundheitswesen.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Grundsätzlich besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK/ EHIC). In den Niederlanden wird diese während eines vorübergehenden Aufenthalts jedoch nur für medizinische Notfälle bzw. medizinisch notwendigen Sachleistungen akzeptiert. Leben oder Arbeiten Sie in den Niederlanden, so sind Sie im Regelfall verpflichtet sich bei einem niederländischen Krankenversicherer anzumelden. Weitere Informationen hier.

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Verkehr & Klima

Öffentliche Verkehrsverbindungen: sehr dichtes Eisenbahn- und Autobusnetz, gut entwickelte lokale Beförderungsmittel.
Amsterdam und Rotterdam verfügen über ein U-Bahnnetz. Für Züge, Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen gibt es die OV Chipkaart.
Fahrräder können überall gemietet werden, bei vielen Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden gibt es überwachte Abstellmöglichkeiten. Achtung auf den Fahrradverkehr: Bei Autounfällen mit Fußgängern und Radfahrern haftet grundsätzlich der Autofahrer, unabhängig von der Schuldfrage.

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges bis zur Neuausstellung nicht gestattet.

Bei Verlust der österreichischen Kennzeichentafeln darf die Reise mit dem Kraftfahrzeug nicht mit selbst angefertigten Ersatztafeln oder einer Verlustanzeige fortgesetzt bzw. transitiert werden. Auch bei Verlust oder Diebstahl der Zulassung müssen sich die Reisenden zuerst ein Duplikat aus Österreich besorgen um das Kraftfahrzeug weiter lenken zu dürfen.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Klima:

Ozeanisches Klima mit häufigen abrupten Wetterwechseln

Besondere Bestimmungen

Manche Coffeeshops sind für Tourist*innen nicht zugänglich. Pfeffersprays sind verboten.

Seit 25. 05. 2023 ist der Konsum von Cannabis auf den Straßen des Amsterdamer Stadtzentrums verboten. Wer eine erste Verwarnung ignoriert, kann mit einer Geldstrafe von € 100 belangt werden. Dies gilt auch für Anrainer*innen. Terrassen von Cafés sind ausgenommen.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.



Stand: 27.04.2024 (Unverändert gültig seit: 01.03.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

van Alkemadelaan 342
2597 AS Den Haag

Tel: +31 70 324 54 70

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