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Reisen nach Schweiz

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

  • Hauptstadt: Bern
  • Int. Kennzeichen: CH
  • Sprache: Deutsch, Französisch Italienisch, Rätoromanisch
  • Fremdsprachen: Englisch
  • Währung: 1 Schweizer Franken (CHF) = 100 Rappen
  • Elektrischer Strom: 230 Volt/50 Hertz Wechselstrom, meist dreipolige Stecker (Zwischenstecker erforderlich)

Allgemeine Information

Die Schweizerische Eidgenossenschaft (amtlich) ist ein neutraler Binnenstaat in Zentraleuropa mit einer Fläche von 41.285 km² und ca. 8,5 Millionen Einwohnern. Bern ist die Bundesstadt mit dem Sitz der Regierung und des Parlaments. Die offiziellen Landessprachen sind Rätoromanisch, Italienisch, Französisch und Deutsch. Das Landeskennzeichen wurde von der lateinischen Bezeichnung Confoederatio Helvetica (CH) der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeleitet. Aufgegliedert ist sie in 26 Kantone. An die Schweiz grenzen Italien, Österreich, Liechtenstein, Deutschland und Frankreich. Die Schweiz ist unter anderem Mitglied bei der Europäischen Freihandelszone, der WTO (Welthandelsorganisation), der UN (Vereinte Nationen), des Schengener Abkommens, aber nicht bei der EU (Europäischen Union).

Geografisch ist die Schweiz in den Jura, das Mittelland und die Alpen, drei unterschiedliche Großlandschaften, eingeteilt. Wasserfälle, das pyramidenförmige Matterhorn, der Rheinfall, die Rheinschlucht, Seen, charmante Dörfer, einzigartige Städte, Skigebiete, Wanderwege, atemberaubende Bahnfahrten in der Hochgebirgswelt, weltbekannte Schokolade und Uhren, das und vieles mehr macht die Schweiz aus. Zwischen Gletschern und Palmen gibt es jede Menge Sehens- und Liebenswertes zu bestaunen.

Die Bundesstadt Bern an der Aare-Schlaufe mit seiner Altstadt gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Das Berner Münster als größter Sakralbau der Schweiz, der Zytglogge (Zeitglockenturm), das Bundeshaus, der Bundesplatz mit Wasserspielen, das Einsteinhaus, Bars, Restaurants, Kellerlokale, Spezialgeschäfte, kulturelle Angebote, die Münsterplattform mit einer bezaubernden Aussicht über die Aare oder Arkaden in der Altstadt laden zum Bestaunen, Bummeln und Verweilen ein. Einer der schönsten Parks in der Stadt ist der Rosengarten mit seinem herrlichen Ausblick auf die Aareschlaufe und die Altstadt. Auf einer Fläche von ca. 6000 m² befindet sich an der Aare und unmittelbar in der Stadt der Bären Park des Tierparks. Das und noch viel mehr hat Bern zu bieten.

Aktuelle Reiseangebote

Unsere Reisen 2024

Unsere Reisen Mai 2024

Mittwoch, 22.05.2024 (1 Tag) Fahrt nach Einsiedeln Schweiz Durchführungsgarantie 54 € Reisedetails

Unsere Reisen Juni 2024

Samstag, 29.06.2024 (1 Tag) Schweizer Bergbahnerlebnis aufs Rothorn Schweiz 159 € Reisedetails
ausgebucht

Unsere Reisen August 2024

Reiseinformationen

Aktuelle Hinweise

Damit wir Sie im Notfall erreichen können, wird eine kostenlose Reiseregistrierung für Österreicher/innen empfohlen.

 

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine
Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

Sanitätsnotruf: 144 steht in der ganzen Schweiz rund um die Uhr für alle medizinischen Notfälle zur Verfügung

  • Europäische Notfallnummer: 112
  • Polizei: 117
  • Feuerwehr: 118
  • Sanität/Ambulanz: 144
  • Schweizerische Rettungswacht: 1414 
  • Vergiftungen (Toxikologisches Institut): 145

 

 

Einreise & Ausreise

  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
  • Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
  • Sonstiges: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

Einfuhr & Ausfuhr

Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Ab 10.000 CHF besteht eine Anzeigenpflicht auf Verlangen.

Euro können problemlos gewechselt werden. Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert. Für die Bargeldabhebung bei Bankomaten können Gebühren verrechnet werden.

Persönliche Gebrauchsgegenstände sowie Waren des Reiseverkehrs bis zu einem Gesamtwert von 300 CHF pro Person können abgabenfrei eingeführt werden.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

 

Gesundheit & Impfungen

Europäischer Standard im Gesundheitswesen.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Bei Urlaub in der Schweiz ist im Falle einer plötzlichen Erkrankung die kostenlose Behandlung – mit Ausnahme ausländischer Selbstbehalte – durch die jeweiligen Schweizer Vertragseinrichtungen garantiert.
Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

 

Verkehr & Klima

Öffentliche Verkehrsverbindungen: gut ausgebautes Inlandsflugnetz, dichtes Eisenbahnnetz, Busse, Straßenbahnen, Taxi.

Autobahnen sind mautpflichtig. Vignetten können an der Grenze gekauft werden. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Promillegrenze: 0,5 Promille. 

Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter der Tel.Nr.: 163 und auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden.

Österreichische Führerscheine werden anerkannt. Eine bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins durch die Schweizer Behörden ausgestellte Verlust- oder Diebstahlsbestätigung wird als Ersatz für den abhanden gekommenen Führerschein akzeptiert.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Klima:

Das Klima ist im Westen von atlantisch-ozeanischen Einflüssen geprägt und geht gegen Osten ins kontinentale Klima über. In den Alpen wirkt zudem die Höhenlage auf die Wettersituation ein.

Bitte beachten Sie bei Ihren Aktivitäten in den Schweizer Bergen den aktuellen Lawinenlagebericht und besuchen Sie die Homepage des Schweizer Alpen Club SAC oder rufen Sie die Nummer 187.

 

Besondere Bestimmungen

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretenden Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 



Stand: 24.04.2024 (Unverändert gültig seit: 06.03.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Kirchenfeldstrasse 77/79
CH-3005 Bern

Tel: +41 31 356 5252

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