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Reisen nach Finnland

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

  • Hauptstadt: Helsinki
  • Int. Kennzeichen: FI
  • Sprache: Finnisch, Schwedisch
  • Fremdsprachen: Englisch, Deutsch
  • Währung: Euro
  • Elektrischer Strom: 230 Volt/50 Hertz

Aktuelle Reiseangebote

Leider haben wir derzeit kein Angebot für das Reiseland: Finnland Bitte wählen Sie eines der folgenden Reiseländer: Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich, Schweiz, Niederlande, Marokko, Tschechische Republik

Reiseinformationen

Aktuelle Hinweise

Damit wir Sie im Notfall erreichen können, wird eine kostenlose Reiseregistrierung für Österreicher/innen empfohlen.

 

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)



Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthalts regelmäßig zu überprüfen.

allgemeine Notrufnummern vor Ort
Allgemeine Notfallnummer in Finnland: 112 (Rettung, Feuerwehr und Polizei)
24/7 Notfalldienst:
+358 9 1605 5555; e-mail: paivystys.um(at)formin.fi

Bezeichnung der Krisenabteilung:
Department for Consular Services, Ministry for Foreign Affairs of Finland

Allgemeine Nummer und Erreichbarkeit (08:00 bis 16:15 MEZ):
+358 295 16001; e-mail: kpa-10(at)formin.fi

 

Einreise & Ausreise

  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
  • Passgültigkeit: Für die Dauer des Aufenthaltes
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Homepage des ÖAMTC und des ARBÖ.
  • Sonstiges: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

Einfuhr & Ausfuhr

Pfefferspray gilt als Waffe, die versuchte Einfuhr ohne vorher erteilte Genehmigung wird zumindest mit Geldstrafe belegt.

Personen ab 18 Jahre dürfen alkoholische Getränke von weniger als 22% einführen. Bei alkoholischen Getränken ab 22% ist ein Mindestalter von 20 Jahren erforderlich. Personen unter 18 Jahren dürfen keinen Alkohol und keine Tabakprodukte einführen. 

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.

Gesundheit & Impfungen

Die Gesundheitsversorgung entspricht dem europäischen Standard, außerhalb der Städte geringe Ärzte- und Krankenhausdichte und in ländlichen Gebieten längere Wartezeiten auf Rettungsfahrzeuge. Zudem kann es urlaubsbedingt in den Sommermonaten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser zu längeren Wartezeiten kommen.

Zu Beginn der Blütezeit zwischen Mitte Mai und Anfang Juni hohe Allergiebelastung. Verbreitete Gefahr durch von Zecken übertragener FSME oder Borreliose. Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie auch beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dennoch nahegelegt. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

 

Verkehr & Klima

Öffentliche Verkehrsverbindungen: dichtes Inlandsflugnetz, Eisen-bahnen, Busverbindungen.

Es gelten 0,5 Promille mit strengen Kontrollen sowie eine Vorschrift zur Verwendung von Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht auch untertags.
Winterreifenpflicht (Profiltiefe mindestens 3mm) für alle PKW bis 3500kg Gesamtgewicht vom 1.12. bis 28.2., vom 1.11. bis 31.3. sind auch Winterreifen mit Spikes erlaubt. Verwendung von Sommerreifen von März bis November.

Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsschein oder Kennzeichentafeln sollte die österreichische Botschaft kontaktiert werden (Information der Europäischen Kommission betreffend Führerscheine in der EU).

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Klima:

Ein Viertel der Landesfläche liegt nördlich des Polarkreises. Große klimatische Unterschiede zwischen Nord- und Südfinnland mit extrem kurzem Frühling und Herbst und langen Wintern (von Oktober bis April) mit sehr tiefen Temperaturen von Dezember bis Februar.

 

Besondere Bestimmungen

Der Kauf und Verkauf sexueller Dienste an öffentlichen Plätzen wie auch sexueller Diensten von Opfern von Zuhälterei bzw. Menschenhandel ist verboten.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 



Stand: 25.04.2024 (Unverändert gültig seit: 06.03.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Unioninkatu 22
00130 Helsinki

Tel: +358 9 68 18 600

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