Urlaubsfindererweiterte Suche

Kalender

Reisen nach Slowenien

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

  • Hauptstadt: Laibach (Ljubljana)
  • Int. Kennzeichen: SI
  • Sprache: Slowenisch, Minderheitssprachen
  • Fremdsprachen: Englisch, Deutsch
  • Währung: Euro
  • Elektrischer Strom: 230 Volt/50 Hertz Wechselstrom, überwiegend Schukostecker

Allgemeine Information

Die Republik Slowenien ist ein Staat in Zentraleuropa und grenzt an Italien, Österreich, Ungarn, Kroatien und die Adria. Ljubljana / Laibach als größte, zentral gelegene Stadt ist zugleich die Hauptstadt. Als eines von 10 Beitrittsländern wurde Slowenien im Jahr 2004 ein Mitgliedsstaat der EU (Europäischen Union). Der slowenische Tolar wurde 2007 durch die Einführung des Euro abgelöst. Slowenien ist unter anderem Mitglied bei der UN (Vereinte Nationen), der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), der WHO (Weltgesundheitsorganisation), der WTO (Welthandelsorganisation), der NATO (nordatlantische Verteidigungsorganisation) und der CEFTA (Zentraleuropäische Freihandelszone).

Sehr unterschiedliche Landschaftsformen sind im Kleinstaat Slowenien zu finden. Hochgebirgszüge im Nordwesten, Mittelgebirgen und Hügelland im Nordosten, Ebenen und Hügel im südsteirischen Übermur-Gebiet (slowen. Prekmurje) nordöstlich der Mur, die große Murinsel Medimurje im Mündungsgebiet Drau-Mur (ein Großteil davon liegt schon auf kroatischem Staatsgebiet). Hinter der ungarischen Grenze gehen die Flachlandschaften in die Pannonische Tiefebene über. In der Landesmitte und im Süden Richtung Adria sind ausgedehnte, typische Karst-Flächen zu finden. Mehr als die Hälfte von Sloweniens Fläche ist mit Wald bedeckt. Den tiefsten Punkt des Landes befindet sich an der Slowenischen Riviera im äußersten Südwesten mit einer ca. 46 km langen Küste.

Die Hauptstadt Ljubljana (Laibach) ist auch bekannt als das Herz Sloweniens. Übersetzt heißt ljubljen geliebt und ljubljena die Geliebte. Liebenswert ist Ljublana allemal. Die Burg viele historische Gebäude, Museen, Galerien zeugen von der vielfältigen Vergangenheit. Märkte, Parks, liebevolle alte Straßen und Gassen, Restaurants, Straßencafés und Bars laden zum Bummeln und genießen ein.

Aktuelle Reiseangebote

Unsere Reisen 2025

Unsere Reisen April 2025

03.04. - 09.04.2025 (7 Tage) Slowenien - kleines Land mit großer Vielfalt Slowenien ab 1.269 € Reisedetails

Reiseinformationen

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

Aktuelle Hinweise

Aufgrund anhaltender Trockenheit kommt es in Teilen Sloweniens, insbesondere der Karstregion immer wieder zu Waldbränden. Wenn Sie sich unmittelbar in Gefahr befinden, wählen Sie die Notrufnummer 112!

 

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Grundsätzlich Vorsicht in touristischen Zonen und beim Abstellen von Fahrzeugen wegen Einbruchs und Diebstahls!

Der Automobilverband Slowenien (AMZS) warnt vor vermehrtem Betrug durch Abschleppdienste auf den Straßen Sloweniens. Um nicht Opfer eines Betrugs zu werden, empfiehlt der AMZS, bei einer Panne auf der Autobahn folgende Ratschläge zu befolgen: treffen Sie keine Vereinbarungen mit Abschleppfahrzeugen ohne AMZS-Auftrag, bleiben Sie in Kontakt mit den AMZS-Mitarbeitern, führen Sie alle Anrufe selbst durch und rufen Sie im Zweifel die Polizei bzw. wenn Misstrauen aufkommt.

Allgemeine Notfallnummer:112
Ambulanz: 112
Feuerwehr: 112
Polizei: 113
Touristenpolizei: 112
Zivilschutz (Administration for Civil Protection and Disaster Relief): +386 1 471 33 22

Sonstige relevante Krisennotfallnummern: Nur innerhalb von Slowenien: 080 12 00 (Polizei: Anzeige von Straftaten, anonyme Telefonleitung); +386 1 116 123 (Telefonseelsorge); 1987 (AMZS, Pannenhilfe und Abschleppdienst)

Einreise & Ausreise

  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe aller gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
  • Passgültigkeit: Auch, wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss jedenfalls für die Reisedauer gültig sein. Hotels, Fluglinien oder auch Fährgesellschaften akzeptieren abgelaufene Reisepässe NICHT. Wenn Sie KEIN Reisedokument mit sich führen, kann die slowenische Polizei bis zu € 500 Strafe verhängen.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Slowenien führt seit 21.10.2023 temporäre Grenzkontrollen zu Kroatien und Ungarn durch.
  • Sonstiges: Eine Anmeldung innerhalb von drei Tagen bei den Meldebehörden ist vorgesehen, wobei diese bei Unterbringung im Hotel automatisch erfolgt.

Einfuhr & Ausfuhr

Reisende unter 17 Jahren dürfen weder Alkohol noch Tabakerzeugnisse einführen. 

Kunstgegenstände sowie Gegenstände, die älter als 100 Jahre sind, dürfen nur mit einer Sondergenehmigung des Kulturministeriums ausgeführt werden.

Gesundheit

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Infrastruktur

Seit 01.01.2022 gilt in Slowenien die elektronische Maut für die Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen. Klebevignetten werden nicht mehr ausgestellt.
Nähere Informationen finden Sie auf  der Seite der slowenischen Autobahngesellschaft DARS. Informationen zum Kauf erhalten Sie auch bei den österreichischen Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ.

Aktuelle Informationen über die Situation auf den slowenischen Straßen finden Sie auf der Homepage des slowenischen Verkehrsclubs https://promet.si/en, der Homepage des slowenischen Amtes für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe https://promet.si/en, der Homepage des slowenischen Amtes für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe https://www.sos112.si/ und dem nationalen Zivilschutz unter https://x.com/URS_ZR

Geldstrafen sollten sofort bezahlt werden, da ansonsten nach slow. Recht Dokumente einbehalten werden können. Das Auto darf während einer Amtshandlung ohne Genehmigung nicht verlassen werden. Bei jedem Zurücksetzen des Fahrzeugs muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Notruf: 112

Es gilt die 0,5 Promillegrenze, für Berufskraftfahrer gilt 0,0 Promille. Das Abblendlicht muss auch am Tag eingeschaltet werden. Vom 15. November bis zum 15. März besteht Winterreifenpflicht für PKW. 

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Umwelt

Gemäßigtes kontinentales Klima mit warmen Sommern und kalten Wintern.

In den Sommermonaten kommt es in Teilen Sloweniens, insbesondere in der Karstregion, aufgrund länger anhaltender Trockenheit immer wieder zu Waldbränden. Auch Hochwasser bzw. Überflutungen sind aufgrund extremer Wetterverhältnisse möglich.

Slowenien liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Besondere Bestimmungen

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Disclaimer

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
  • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „Digitales Amt / ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.



Stand: 03.10.2024 (Unverändert gültig seit: 24.09.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Presernova cesta 23
SI-1000 Ljubljana

Tel: +386 1 479 07 00

Urlaubsfindererweiterte Suche

Kalender