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Reisen nach Portugal

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

Aktuelle Reiseangebote

Leider haben wir derzeit kein Angebot für das Reiseland: Portugal Bitte wählen Sie eines der folgenden Reiseländer: Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich, Schweiz, Niederlande, Slowenien

Reiseinformationen

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Vorsicht vor Kleinkriminalität an zentralen Plätzen angemieteten Unterkünften und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Lassen Sie Wertsachen zuhause. Tragen Sie Ausweisedicht am Körper!  Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, erstatten Sie Anzeige bei der lokalen Polizei (in größeren Städten die Polizei für öffentliche Sicherheit PSP, sonst die Republikanische Nationalgarde GNR) - wichtig für mögliche Versicherungsansprüche oder die Neuausstellung gestohlener Dokumente.

In Gefahrensituationen rufen Sie den Euronotruf 112 an.

Einreise & Ausreise

  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe aller gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis
  • Passgültigkeit: Auch, wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert

Einfuhr & Ausfuhr

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen.

Gesundheit

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Stellen für medizinischen Notfällen oder sonstigen Erkrankungen:

  • nächstgelegene Spital mit Notaufnahme
  • Gesundheitshotline +351 808 24 24 24 (Auskunft auf Englisch möglich)
  • Vertrauensärztin / den Vertrauensarzt der Botschaft (Kontakt siehe unten).

Infrastruktur

Information der Europäischen Kommission betreffend Führerscheine in der EU.

Nähere Informationen zu mautpflichtigen Autobahnen  in englischer Sprache.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Umwelt

Von Frühling bis Herbst ist in ganz Portugal mit Waldbränden zu rechnen. Über den Ausbruch eines Feuers sowie in Gefahrensituationen sind sofort die Einsatzkräfte unter dem Notruf 112 zu verständigen. Aktuelle Informationen zu bestehenden Bränden bzw. dem Waldbrandrisiko können auf den Webseiten des portugiesischen Zivilschutzes (nur Festland) und des meteorologischen Instituts (Madeira: hier) abgerufen werden.

An der portugiesischen Atlantikküste gibt es sehr starke und lebensgefährliche Unterwasserströmungen und hohen Wellengang.

Atlantik- und Mittelmeerklima an den Küsten, kontinentales Klima im Landesinneren, auf den Azoren herrscht gemäßigtes, auf Madeira subtropisches Klima.

Besondere Bestimmungen

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Pfefferspray fällt unter die Bestimmungen des Waffengesetzes, der Besitz ist nur Inhabern eines Waffenscheins der Kategorie E erlaubt.

Disclaimer

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
  • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „Digitales Amt / ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

 

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.



Stand: 04.10.2024 (Unverändert gültig seit: 01.10.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Avenida Infante Santo
Nr. 43/4.Stock
1399-046 Lissabon

Tel: +351 21 394 3900

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