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Reisen nach Portugal

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

Aktuelle Reiseangebote

Leider haben wir derzeit kein Angebot für das Reiseland: Portugal Bitte wählen Sie eines der folgenden Reiseländer: Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich, Schweiz, Niederlande, Belgien, Marokko, Tschechische Republik

Reiseinformationen

Aktuelle Hinweise

Damit wir Sie im Notfall erreichen können, wird eine kostenlose Reiseregistrierung für Österreicher/innen empfohlen.

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Von Kleinkriminalität, vor allem Taschendiebstählen, sind besonders die zentralen Plätze, Sehenswürdigkeiten und öffentlichen Verkehrsmittel (vor allem Straßenbahnen) betroffen. Auch in lokalen Unterkünften (zum Beispiel Airbnb) ist Vorsicht geboten, Wertsachen und Ausweise sollten nur im notwendigen Ausmaß mitgenommen und dicht am Körper getragen, Gegenstände nicht (sichtbar) im Auto liegengelassen werden.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, verständigen Sie sofort die lokale Polizei (in größeren Städten die Polizei für öffentliche Sicherheit PSP, sonst die Republikanische Nationalgarde GNR) und erstatten Sie Anzeige! Dies ist auch zum Beispiel im Hinblick auf mögliche Versicherungsansprüche oder die Neuausstellung gestohlener Dokumente wichtig.

Für den Fall, dass Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin benötigen, kann Ihnen die Österreichische Botschaft Lissabon ihren Vertrauensanwalt empfehlen; auch bei der Beschaffung von Polizeiprotokollen und Gerichtsakten kann die Botschaft gegen Entrichtung der entsprechenden Konsulargebühren behilflich sein.

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

In Gefahrensituationen rufen Sie immer den Euronotruf 112

 

Einreise & Ausreise

  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis
  • Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
  • Sonstiges: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

Einfuhr & Ausfuhr

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen.

 

Gesundheit & Impfungen

Nähere Details/ weiterführende Informationen:

Bei medizinischen Notfällen oder sonstigen Erkrankungen in Portugal wenden Sie sich an das nächstgelegene Spital mit Notaufnahme oder kontaktieren Sie die allgemeine Gesundheitshotline +351 808 24 24 24 (Auskunft auf Englisch möglich) bzw. die Vertrauensärztin / den Vertrauensarzt der Botschaft (Kontakt siehe unten).

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

 

 

 

Verkehr & Klima

Ein Kraftfahrzeug darf ohne Führerschein bzw. Duplikat trotz polizeilicher Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige nicht gelenkt werden. Information der Europäischen Kommission betreffend Führerscheine in der EU.

Mehrere Autobahnen sind mautpflichtig, auf manchen Strecken kann die Maut nur in elektronischen Zahlungsverfahren beglichen werden. Nähere Informationen dazu in englischer Sprache.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Klima:

Von Frühling bis Herbst ist mit Waldbränden zu rechnen. Über den Ausbruch eines Feuers sind sofort die Einsatzkräfte unter dem Notruf 112 zu verständigen. Aktuelle Informationen zu bestehenden Bränden und dem Waldbrandrisiko können auf den Webseiten des portugiesischen Zivilschutzes und des meteorologischen Instituts abgerufen werden.

Atlantik- und Mittelmeerklima an den Küsten, kontinentales Klima im Landesinneren, auf den Azoren herrscht gemäßigtes, auf Madeira subtropisches Klima.

An der portugiesischen Atlantikküste gibt es sehr starke und lebensgefährliche Unterwasserströmungen und hohen Wellengang.

 

Besondere Bestimmungen

Pfefferspray fällt unter die Bestimmungen des Waffengesetzes, der Besitz ist nur Inhabern eines Waffenscheins der Kategorie E erlaubt.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 



Stand: 28.03.2024 (Unverändert gültig seit: 06.03.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Avenida Infante Santo
Nr. 43/4.Stock
1399-046 Lissabon

Tel: +351 21 394 3900

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