Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:
Aufgrund heftiger Unwetter ist es im Oktober und November im Osten und Südosten Spaniens zu Überschwemmungen gekommen. Besonders betroffen war die autonome Gemeinschaft Valencia, in der es zahlreiche Todesopfer gab.
Auch Teile Andalusiens (etwa um Malaga) und Kastilien-La Manchas (u.a. insb. um Albacete) sowie Teruel/Aragonien waren betroffen.
Die Aufräum- und Bergungsarbeiten in den betroffenen Regionen sind noch nicht abgeschlossen.
Da es in den Wintermonaten vermehrt zu starken Regenfällen kommen kann, empfehlen wir Ihnen, sich über die Medien und Wetterdienste (AEMET:Avisos meteorológicos - Agencia Estatal de Meteorología - AEMET. Gobierno de España) über die aktuelle Lage und Straßensperrungen (Información de tráfico (dgt.es)) zu informieren und die Hinweise der örtlichen Behörden zu beachten bzw. diesen Folge zu leisten.
Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im ganzen Land.
Trickbetrüger auf Autobahnen:
Auf der Autobahn A7 zwischen Valencia und Barcelona kommt es vermehrt zu Diebstählen durch Trickbetrüger:
Fahrern wird von fremden Autos ein Zeichen gegeben, dass etwas mit ihrem PKW nicht in Ordnung sei, man möge halten. Folgt man der Aufforderung, wird man von einem Täter in ein Gespräch verwickelt, ein zweiter entwendet Gepäck und Wertsachen..
Achten Sie auf Ihr Gepäck und verlassen Sie das Auto nicht ohne es abzusperren!
Allgemeine Notrufnummer: 112, Ambulanz: 061 (Emergencia Santaria), 901 222 222 (Rotes Kreuz – Notfälle), Feuerwehr: 080 085, Polizei: 062 (Guardia Civil), 091 (Policia Nacional), 092 (Guardia Urbana), Zivilschutz: 1006
Generaldirektion (Straßenverkehrsfragen): 900 123 505
Institut für Vergiftungsopfer: 91 562 04 20
Die Kanarischen Inseln zählen zwar zum Zollgebiet, jedoch nicht zum Steuergebiet der Europäischen Union. Es gelten die Bestimmungen für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten.
Die spanischen Enklaven in Nordafrika Ceuta und Melilla zählen weder zum Zollgebiet, noch zum Steuergebiet der Europäischen Union, für sie gelten daher die Regelungen betreffend Einfuhrbestimmungen aus Drittstaaten.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.
Europäischer Standard im Gesundheitswesen, außer für Ceuta und Melilla.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Busverbindungen, Eisenbahn mit gut ausgebautem Netz an Hochgeschwindigkeitsverbindungen.
Für KfZ-Lenker gelten 0,5 Promille bzw. 0,3 Promille für Fahranfänger und Berufsfahrer. Im Leihautos verfügen nur über Sommerbereifung. Bei etwas stärkerem Schneefall wird die Mitfuhr von Schneeketten angeordnet.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.
An der Mittelmeerküste sowie in Ceuta und Melilla milde, regenreiche Winter und heiße, trockene Sommer. Das Klima an der Atlantikküste ist mild und regnerisch. Im Landesinneren ist kontinentales Klima mit großen Temperaturunterschieden zwischen Sommer und Winter und niedriger Luftfeuchtigkeit vorherrschend. Auf den Kanarischen Inseln ganzjährig frühlingshaft warm mit geringen Temperaturschwankungen.
Im Sommer kann es zu Waldbränden kommen, die mitunter auch touristische Gebiete betreffen können. In der Folge muss mit Verkehrsbehinderungen und in einzelnen Fällen auch mit Evakuierungen gerechnet werden. Rauchen oder offenes Feuer in gefährdeten Waldgebieten ist strengstens verboten.
Einen laufend aktuellen Überblick über die Brandgefahr in Spanien bietet die Website des zentralen spanischen Instituts für Meteorologie. Informationen zur Vermeidung von Bränden und richtigem Verhalten bei Bränden stellt die spanische Generaldirektion für Zivilschutz und Notfälle in englischer Sprache zur Verfügung.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Bei Drogendelikten bestehen hohe Strafdrohungen. Beschuldigte werden in der Regel in Untersuchungshaft genommen. Von Gepäcks- bzw. Geschenkmitnahmen von Bekanntschaften sowie Überstellungen von Autos und Booten wird dringend abgeraten.
Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Paseo de la Castellana 91
28046 Madrid
Tel: +34 91 55 65 315
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