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Reisen nach Spanien

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

  • Hauptstadt: Bratislava
  • Int. Kennzeichen: ES
  • Sprache: Spanisch
  • Fremdsprachen: Französisch, Englisch, Deutsch
  • Währung: Euro
  • Elektrischer Strom: 230 Volt/50 Hertz

Aktuelle Reiseangebote

Leider haben wir derzeit kein Angebot für das Reiseland: Spanien Bitte wählen Sie eines der folgenden Reiseländer: Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich, Schweiz, Kroatien, Schweden, Polen, Slowenien

Reiseinformationen

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

Aktuelle Hinweise

Aufgrund heftiger Unwetter ist es im Oktober und November im Osten und Südosten Spaniens zu Überschwemmungen gekommen. Besonders betroffen war die autonome Gemeinschaft Valencia, in der es zahlreiche Todesopfer gab.

Auch Teile Andalusiens (etwa um Malaga) und Kastilien-La Manchas (u.a. insb. um Albacete) sowie Teruel/Aragonien waren betroffen.

Die Aufräum- und Bergungsarbeiten in den betroffenen Regionen sind noch nicht abgeschlossen.

Da es in den Wintermonaten vermehrt zu starken Regenfällen kommen kann, empfehlen wir Ihnen, sich über die Medien und Wetterdienste (AEMET:Avisos meteorológicos - Agencia Estatal de Meteorología - AEMET. Gobierno de España) über die aktuelle Lage und Straßensperrungen (Información de tráfico (dgt.es)) zu informieren und die Hinweise der örtlichen Behörden zu beachten bzw. diesen Folge zu leisten.

Sicherheit & Kriminalität

Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im ganzen Land.

Trickbetrüger auf Autobahnen:
Auf der Autobahn A7 zwischen Valencia und Barcelona kommt es vermehrt zu Diebstählen durch Trickbetrüger:
Fahrern wird von fremden Autos ein Zeichen gegeben, dass etwas mit ihrem PKW nicht in Ordnung sei, man möge halten. Folgt man der Aufforderung, wird man von einem Täter in ein Gespräch verwickelt, ein zweiter entwendet Gepäck und Wertsachen..
Achten Sie auf Ihr Gepäck und verlassen Sie das Auto nicht ohne es abzusperren!

Allgemeine Notrufnummer: 112, Ambulanz: 061 (Emergencia Santaria), 901 222 222 (Rotes Kreuz – Notfälle), Feuerwehr: 080 085, Polizei: 062 (Guardia Civil), 091 (Policia Nacional), 092 (Guardia Urbana), Zivilschutz: 1006

Generaldirektion (Straßenverkehrsfragen): 900 123 505

Institut für Vergiftungsopfer: 91 562 04 20

Einreise & Ausreise

  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass –  auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass; Personalausweis
  • Passgültigkeit: Fluglinien lehnen häufig die Beförderung von Reisenden mit ungültigen Reisepässen ab. Es wird daher dringend empfohlen, nur mit einem gültigen Reisepass und Personalausweis nach Spanien zu reisen. Der Personalausweis muss in jedem Fall für die Reisedauer gültig sein.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Sonstiges:  Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem jeweiligen Hotel (Hostal, Ferienapartment etc.) obliegt, Minderjährige als Gäste zu akzeptieren oder nicht. Manche Hotelbetreiber nehmen das Recht in Anspruch, Minderjährige als Gäste abzulehnen, da sie haftbar gemacht werden können, sollte es zu Problemen mit Minderjährigen (Alkoholexzesse etc.) kommen. Es ist daher ratsam, bereits VOR Reiseantritt mit dem ausgewählten Hotel in Kontakt zu treten und sich zu versichern, dass die alleinreisenden Minderjährigen auch tatsächlich dort absteigen dürfen.

 

Einfuhr & Ausfuhr

Die Kanarischen Inseln zählen zwar zum Zollgebiet, jedoch nicht zum Steuergebiet der Europäischen Union. Es gelten die Bestimmungen für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten.

Die spanischen Enklaven in Nordafrika Ceuta und Melilla zählen weder zum Zollgebiet, noch zum Steuergebiet der Europäischen Union, für sie gelten daher die Regelungen betreffend Einfuhrbestimmungen aus Drittstaaten.

Gesundheit

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Europäischer Standard im Gesundheitswesen, außer für Ceuta und Melilla.

Infrastruktur

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Busverbindungen, Eisenbahn mit gut ausgebautem Netz an Hochgeschwindigkeitsverbindungen.

Für KfZ-Lenker gelten 0,5 Promille bzw. 0,3 Promille für Fahranfänger und Berufsfahrer. Im Leihautos verfügen nur über Sommerbereifung. Bei etwas stärkerem Schneefall wird die Mitfuhr von Schneeketten angeordnet.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Umwelt

An der Mittelmeerküste sowie in Ceuta und Melilla milde, regenreiche Winter und heiße, trockene Sommer. Das Klima an der Atlantikküste ist mild und regnerisch. Im Landesinneren ist kontinentales Klima mit großen Temperaturunterschieden zwischen Sommer und Winter und niedriger Luftfeuchtigkeit vorherrschend. Auf den Kanarischen Inseln ganzjährig frühlingshaft warm mit geringen Temperaturschwankungen.

Im Sommer kann es zu Waldbränden kommen, die mitunter auch touristische Gebiete betreffen können. In der Folge muss mit Verkehrsbehinderungen und in einzelnen Fällen auch mit Evakuierungen gerechnet werden. Rauchen oder offenes Feuer in gefährdeten Waldgebieten ist strengstens verboten.

Einen laufend aktuellen Überblick über die Brandgefahr in Spanien bietet die Website des zentralen spanischen Instituts für Meteorologie. Informationen zur Vermeidung von Bränden und richtigem Verhalten bei Bränden stellt die spanische Generaldirektion für Zivilschutz und Notfälle in englischer Sprache zur Verfügung.

Besondere Bestimmungen

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Bei Drogendelikten bestehen hohe Strafdrohungen. Beschuldigte werden in der Regel in Untersuchungshaft genommen. Von Gepäcks- bzw. Geschenkmitnahmen von Bekanntschaften sowie Überstellungen von Autos und Booten wird dringend abgeraten.

Disclaimer

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
  • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „Digitales Amt / ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

 

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.



Stand: 12.12.2024 (Unverändert gültig seit: 02.12.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Paseo de la Castellana 91
28046 Madrid

Tel: +34 91 55 65 315

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