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Reisen nach Spanien

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

  • Hauptstadt: Bratislava
  • Int. Kennzeichen: ES
  • Sprache: Spanisch
  • Fremdsprachen: Französisch, Englisch, Deutsch
  • Währung: Euro
  • Elektrischer Strom: 230 Volt/50 Hertz

Aktuelle Reiseangebote

Leider haben wir derzeit kein Angebot für das Reiseland: Spanien Bitte wählen Sie eines der folgenden Reiseländer: Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich, Schweiz, Niederlande, Belgien, Marokko, Tschechische Republik

Reiseinformationen

Aktuelle Hinweise

 

Damit wir Sie im Notfall erreichen können, wird eine kostenlose Reiseregistrierung für Österreicher/innen empfohlen.

Sicherheit & Kriminalität

Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im ganzen Land.

Trickbetrüger auf Autobahnen:
Auf der Autobahn A7 zwischen Valencia und Barcelona kommt es vermehrt zu Diebstählen durch Trickbetrüger.
Dabei wird Fahrern, meist mit ausländischem Kennzeichen, auf der Autobahn von fremden Autos ein Zeichen gegeben, dass etwas mit ihrem PKW nicht in Ordnung sei und sie an die Seite fahren sollen.
Halten die Betroffenen an und steigen aus, um das Auto zu überprüfen, werden diese meist von einem Täter in ein Gespräch verwickelt, während der andere Täter sich Zugang zum Auto verschafft und Gepäck und Wertsachen entwendet.
Es wird daher zu besonderer Vorsicht auf den Autobahnen geraten. Achten Sie auf Ihr Gepäck und verlassen Sie das Auto nicht ohne es abzusperren.

Allgemeine Notrufnummer: 112, Ambulanz: 061 (Emergencia Santaria), 901 222 222 (Rotes Kreuz – Notfälle), Feuerwehr: 080 085, Polizei: 062 (Guardia Civil), 091 (Policia Nacional), 092 (Guardia Urbana), Zivilschutz: 1006

Generaldirektion (Straßenverkehrsfragen): 900 123 505

Institut für Vergiftungsopfer: 91 562 04 20

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

 

Einreise & Ausreise

  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass; Personalausweis
  • Passgültigkeit: Fluglinien lehnen häufig die Beförderung von Reisenden mit ungültigen Reisepässen ab. Es wird daher dringend empfohlen, nur mit einem gültigen Reisepass und Personalausweis nach Spanien zu reisen. Der Personalausweis muss in jedem Fall für die Reisedauer gültig sein.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Minderjährige: Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, dürfen mit einem gültigen Pass bzw. einem gültigen Personalausweis und einer Vollmacht der/des Obsorgeberechtigten nach Spanien einreisen. Dieser Vollmacht sollte auch eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme einer Kopie der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
    Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem jeweiligen Hotel (Hostal, Ferienapartment etc.) obliegt, Minderjährige als Gäste zu akzeptieren oder nicht. Manche Hotelbetreiber nehmen das Recht in Anspruch, Minderjährige als Gäste abzulehnen, da sie haftbar gemacht werden können, sollte es zu Problemen mit Minderjährigen (Alkoholexzesse etc.) kommen. Es ist daher ratsam, bereits VOR Reiseantritt mit dem ausgewählten Hotel in Kontakt zu treten und sich zu versichern, dass die alleinreisenden Minderjährigen auch tatsächlich dort absteigen dürfen.
  • Sonstiges: In keinem Fall sollten für die Ein- und Ausreise gestohlen oder verloren gemeldete und wieder aufgefundene Reisedokumente verwendet werden, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können. Da die Rückkreise nur mit einer polizeilichen Verlustanzeige (für einen Reisepass) von der Fluglinie nicht akzeptiert werden muss, ist eine vorherige Rückfrage bei der Fluglinie notwendig.

 

 

Einfuhr & Ausfuhr

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen.

Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an vielen Bankomaten möglich.

Die Kanarischen Inseln zählen zwar zum Zollgebiet, jedoch nicht zum Steuergebiet der Europäischen Union. Es gelten die Bestimmungen für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten.

Die spanischen Enklaven in Nordafrika Ceuta und Melilla zählen weder zum Zollgebiet, noch zum Steuergebiet der Europäischen Union, für sie gelten daher die Regelungen betreffend Einfuhrbestimmungen aus Drittstaaten.

 

Gesundheit & Impfungen

Europäischer Standard im Gesundheitswesen, außer für Ceuta und Melilla.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Impfungen zu erkundigen.

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), mit der nur Leistungen im öffentlichen Krankenversicherungssystem gewährt werden (z.B. keine Zahnarztbehandlungen).

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wird vor allem für Autofahrer ebenfalls empfohlen.

 

Verkehr & Klima

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Busverbindungen, Eisenbahn mit gut ausgebautem Netz an Hochgeschwindigkeitsverbindungen.

Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird dringend empfohlen. Für KfZ-Lenker gelten 0,5 Promille bzw. 0,3 Promille für Fahranfänger und Berufsfahrer. Strafbescheide für Verkehrsübertretungen werden an die Heimatadresse zugestellt.

Im Winter und Frühling können Überschwemmungen in Nord- und Zentralspanien und Schneefall Verkehrschaos verursachen. Leihautos verfügen nur über Sommerbereifung. Bei etwas stärkerem Schneefall wird die Mitfuhr von Schneeketten angeordnet.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Klima:

An der Mittelmeerküste sowie in Ceuta und Melilla milde, regenreiche Winter und heiße, trockene Sommer. Das Klima an der Atlantikküste ist mild und regnerisch. Im Landesinneren ist kontinentales Klima mit großen Temperaturunterschieden zwischen Sommer und Winter und niedriger Luftfeuchtigkeit vorherrschend. Auf den Kanarischen Inseln ganzjährig frühlingshaft warm mit geringen Temperaturschwankungen.

Im Sommer kann es zu Waldbränden kommen, die mitunter auch touristische Gebiete betreffen können. In der Folge muss mit Verkehrsbehinderungen und in einzelnen Fällen auch mit Evakuierungen gerechnet werden. Besucher von gefährdeten Waldgebieten sollten Wanderungen vermeiden und den Weisungen der Behörden vor Ort unbedingt Folge leisten. Rauchen oder offenes Feuer in gefährdeten Waldgebieten ist strengstens verboten. Über den Ausbruch eines Feuers sind sofort die Feuerwehr und die lokalen Behörden zu verständigen.

Einen laufend aktuellen Überblick über die Brandgefahr in Spanien bietet die Website des zentralen spanischen Instituts für Meteorologie. Informationen zur Vermeidung von Bränden und richtigem Verhalten bei Bränden stellt die spanische Generaldirektion für Zivilschutz und Notfälle in englischer Sprache zur Verfügung.

 

Besondere Bestimmungen

Bei Drogendelikten bestehen hohe Strafdrohungen. Beschuldigte werden in der Regel in Untersuchungshaft genommen. Von Gepäcks- bzw. Geschenkmitnahmen von Bekanntschaften sowie Überstellungen von Autos und Booten wird dringend abgeraten.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 



Stand: 29.03.2024 (Unverändert gültig seit: 06.03.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Paseo de la Castellana 91
28046 Madrid

Tel: +34 91 55 65 315

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