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Reisen nach Norwegen

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

  • Hauptstadt: Oslo
  • Int. Kennzeichen: NO
  • Sprache: Norwegisch
  • Fremdsprachen: Englisch, Deutsch
  • Währung: 1 Norwegische Krone (NOK) = 100 Öre
  • Elektrischer Strom: 230 Volt/50 Hertz

Aktuelle Reiseangebote

Leider haben wir derzeit kein Angebot für das Reiseland: Norwegen Bitte wählen Sie eines der folgenden Reiseländer: Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich, Slowakei, Schweiz, Großbritannien, Kroatien, Spanien, Ungarn, Griechenland, Türkei

Reiseinformationen

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 1 (von 6) 

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

 

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Vor einer Auslandsreise sollten die üblichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden (Reiseversicherung, Kopieren wichtiger Dokumente wie Reisepass, etc.). Abgelegene oder dunkle Gebiete/ Strände sollten gemieden werden.

Allgemeine Notrufnummern:
Ambulanz/Medizinische Versorgung: 113
Feuerwehr: 110
Polizei: 112
Ärztenotdienst (Legevakt): 116 117

 

 

Einreise & Ausreise

  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass –  auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
  • Passgültigkeit: Für die Dauer des Aufenthalts
  • Cremefarbiger Notpass: Wird anerkannt
  • Konventions- oder Fremdenpass: Wenden Sie sich bitte an die weiter unten angeführte „ausländische Vertretung in Österreich“.

Einfuhr & Ausfuhr

Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung, Beträge über 25.000 NOK sind registrierungspflichtig.Mehr Information dazu HIER.

In Norwegen erfolgen grundsätzlich alle Zahlungen mit Kreditkarte, Debitkarte oder auf elektronischem Weg. Selbst die Benutzung öffentlicher Toiletten ist nur mit Karte bzw. elektronischen Bezahldiensten möglich.

Meeresfischerei (zu Ausfuhrzwecken) per 01.08.2025

  • erlaubte Ausfuhrmenge für Personen über 12 Jahre: 18 kg (2x pro Jahr)
  • Quote muss nachweislich (!) selbst gefischt worden sein
  • Verstöße werden streng geahndet: Geldstrafe, Beschlagnahme, Ausreiseverbot

Nützliche Links zum Thema Meeresfischerei

Toll.no (Norwegischer Zoll) https://www.toll.no/no/varer/fisk/kvote
→ Informationen zur aktuellen und zukünftigen Fisch-Exportquote

Dintur.no – Norwegischer Angelreiseanbieter
https://www.dintur.no/de/regeln-meeresangeltourismus/
→ Übersicht zu allen neuen Regelungen ab 1.8.2025 und danach (auch auf DE/EN verfügbar)

Fiskeridirektoratet (Norwegisches Fischereidirektorat) https://www.fiskeridir.no/Turistfiske
→ Offizielle Bekanntmachung zur Meldepflicht und geplanten Quotenänderungen

Einfuhr von Heimtieren

Detaillierte Informationen zur Einreise nach Norwegen mit Hunden, Katzen und Frettchen finden Sie auf der Webseite der zuständigen Behörde: https://www.mattilsynet.no/en/animals/travelling-with-dogs-cats-and-ferrets-from-eu-countries-to-norway

Die Botschaft des Königreiches Norwegen in Deutschland bietet auf ihrer Webseite eine sehr gute Übersicht zu den Einreisebestimmungen für Heimtiere nach Norwegen: https://www.norway.no/de/germany/dienstleistungen-info/mit-tieren-nach-norwegen/

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

Gesundheit

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (auf der Rückseite der e-card) ist in Norwegen gültig. Es ist jedoch VOR Reiseantritt unbedingt sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Dauer des Aufenthaltes aufrecht ist.

Hinweis: bei Arztbesuchen in Norwegen ist ein Selbstbehalt zu entrichten.

Allgemein sehr gute medizinische Versorgung. Die Kommunikation mit medizinischem Personal ist im Normalfall problemlos auf Englisch möglich.

Antibiotika werden grundsätzlich ungern verschrieben, Paracetamol und andere Schmerzmittel hingegen sehr häufig.

Die Rezeptpflicht wird streng gehandhabt.

 

Infrastruktur

Öffentlicher Verkehr in größeren Städten: Straßenbahn und Busse

(in Oslo: T-Banen / U Bahn).

Sehr dichtes Inlandsflugnetz und zahlreiche Busverbindungen.

Das Bahnnetz ist nur im Süden des Landes gut ausgebaut.

Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein, die Zulassung und die grüne Versicherungskarte mitzuführen.

Die Alkoholgrenze für Kraftfahrer liegt bei 0,2 Promille. Übertretungen der Verkehrsvorschriften können mit unbedingten Gefängnisstrafen geahndet werden.

Autobahnen, Überlandstraßen sowie das gesamte Stadtgebiet von Oslo sind mautpflichtig.

Da es wetterbedingt immer wieder zu Straßenunterspülungen, Erdrutschen, Lawinen, Glatteis o.ä. kommen kann, wird Reisenden empfohlen sich über die lokalen Gegebenheiten betreffend Zustand von Straßen und Wanderrouten und allfälligen damit zusammenhängenden Gefahren bei den lokalen Behörden zu informieren.

Kraftfahrzeuge müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Umwelt

Norwegen liegt im westlichen und nördlichen Bereich der Skandinavischen Halbinsel. Das gesamte Staatsgebiet des Königreiches umfasst eine Fläche von 385.207 km².Zum Königreich Norwegen gehören neben dem kontinentalen „Hauptland“ die im Nordatlantik beziehungsweise im Nordpolarmeer gelegene Inselgruppe Spitzbergen mit der Bäreninsel sowie die Insel Jan Mayen.Das Hauptland hat eine Fläche von 323.810 km² und erstreckt sich zwischen dem 57. und 71. Breitengrad - und liegt somit zum Teil nördlich des Polarkreises.

Die Reisebedingungen variieren je nach Wetter und Jahreszeit stark.
Besonders im Gebirge kann es zu starkem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. 

Höhergelegene Bergstraßen sind zum Teil von Spätherbst bis in den frühen Sommer hinein für den Verkehr gesperrt.

Outdoor Aktivitäten bedürfen zu jeder Jahreszeit einer guten Vorbereitung und professioneller Ausrüstung!

Warnungen der lokalen Behörden sind unbedingt ernst zu nehmen.

 

 

Besondere Bestimmungen

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Meeresfischerei (zu Ausfuhrzwecken) per 01.08.2025

  • nur mit offiziell registrierten Touristenfischerei- od. Angelunternehmen
  • tägliche Fangmeldung für alle registrierten Unternehmen obligatorisch
  • Nachweispflicht bei Ausreise

Angebote von Entgelt für sexuelle Dienstleistungen bzw. die Annahme sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt sind strafbar.

 

Disclaimer

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
  • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

 

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.



Stand: 31.08.2025 (Unverändert gültig seit: 25.07.2025) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Thomas Heftyes Gate 19 - 21
N-0264 Oslo

Tel: +47 22 54 0200

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