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Reisen nach Norwegen

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

  • Hauptstadt: Oslo
  • Int. Kennzeichen: NO
  • Sprache: Norwegisch
  • Fremdsprachen: Englisch, Deutsch
  • Währung: 1 Norwegische Krone (NOK) = 100 Öre
  • Elektrischer Strom: 230 Volt/50 Hertz

Aktuelle Reiseangebote

Leider haben wir derzeit kein Angebot für das Reiseland: Norwegen Bitte wählen Sie eines der folgenden Reiseländer: Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich, Schweiz, Niederlande, Marokko, Tschechische Republik

Reiseinformationen

Aktuelle Hinweise

Da es wetterbedingt immer wieder zu Straßenunterspülungen, Erdrutschen, Lawinen, Glatteis o.ä. kommen kann, wird Reisenden empfohlen sich über die lokalen Gegebenheiten betreffend Zustand von Straßen und Wanderrouten und allfälligen damit zusammenhängenden Gefahren bei den lokalen Behörden zu informieren.

Damit wir Sie im Notfall erreichen können, wird eine kostenlose Reiseregistrierung für Österreicher/innen empfohlen.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: +47 116 117

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Vor einer Auslandsreise sollten die üblichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden (evtl. Reiserücktrittsversicherung, Kopieren wichtiger Dokumente wie Reisepass, etc.). Abgelegene oder dunkle Gebiete/ Strände sollten gemieden werden.

Allgemeine Notrufnummern:
Ambulanz/Medizinische Versorgung: 113
Feuerwehr: 110
Polizei: 112
Ärztenotdienst (Legevakt): 116 117

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

 

Einreise & Ausreise

  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
  • Passgültigkeit: Für die Dauer des Aufenthalts
  • Cremefarbiger Notpass: Wird anerkannt
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
  • Sonstiges: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

Einfuhr & Ausfuhr

Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung, Beträge über 25.000 NOK sind registrierungspflichtig. Die Zahlung mit Kreditkarten ist überall möglich.

Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Zur Ausfuhr von Antiquitäten und Gegenständen von historischem Wert ist eine Genehmigung erforderlich.
Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur eine norwegische  Vertretungsbehörde erteilen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

 

Gesundheit & Impfungen

Europäischer Standard. Das norwegische Gesundheitssystem ist zum Großteil verstaatlicht. Lange Wartezeiten selbst für operative Eingriffe sind üblich, Hausbesuche sind so gut wie unbekannt.

Die Rezeptpflicht wird streng gehandhabt.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird empfohlen. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

 

Verkehr & Klima

Öffentliche Verkehrsverbindungen: ausreichend Busverbindungen (auch Langstrecken), dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahnen nur zwischen den wichtigen Städten des Südens. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.

Die Alkoholgrenze für Kraftfahrer liegt bei 0,2 Promille. Übertretungen der Verkehrsvorschriften können mit unbedingten Gefängnisstrafen geahndet werden.

Autobahnen, Überlandstraßen sowie das gesamte Stadtgebiet von Oslo sind mautpflichtig.

Kraftfahrzeuge müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheines kann eine zwischenzeitliche Fahrerlaubnis ausgestellt werden, die in Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland drei Monate gültig ist.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Klima:

Im Süden ist das Wetter gemäßigter als im Norden, an der Küste mild. Im Landesinneren kontinentales Klima.

Die Reisebedingungen variieren je nach Wetter und Jahreszeit stark.
Besonders im Gebirge kann es zu starkem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Im Winter sind viele Bergstraßen aufgrund des Schnees vom späten Herbst bis zum späten Frühling und teils bis frühen Sommer gesperrt.

Im Norden des Landes erfordern die extremen Witterungsbedingungen im Winter bei Outdoor-Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Beachten Sie die Empfehlungen und Warnungen der lokalen Behörden und Bevölkerung.

 

Besondere Bestimmungen

Angebote von Entgelt für sexuelle Dienstleistungen bzw. die Annahme sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt sind strafbar.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 



Stand: 26.04.2024 (Unverändert gültig seit: 23.02.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Thomas Heftyes Gate 19 - 21
N-0264 Oslo

Tel: +47 22 54 0200

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