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Reisen nach Schweden

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

  • Hauptstadt: Stockholm
  • Int. Kennzeichen: SE
  • Sprache: Schwedisch, Finnisch, Samisch
  • Fremdsprachen: Englisch, Deutsch, Norwegisch, Dänisch
  • Währung: 1 schwedische Krone (SEK) = 100 Öre
  • Elektrischer Strom: 230 Volt/50 Hertz

Aktuelle Reiseangebote

Unsere Reisen 2025

Unsere Reisen Juni 2025

05.06. - 11.06.2025 (7 Tage) Kunterbuntes Schweden Schweden ab 1.950 € Reisedetails

Reiseinformationen

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

Sicherheit & Kriminalität

Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2)

Die schwedischen Sicherheitsdienste weisen auf eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von terroristischen Anschlägen gegen schwedische Einrichtungen hin. Es wird zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.

Auf Bahnhöfen und in U-Bahn-Stationen kommen Taschendiebstähle vor. Treffen Sie die üblichen Sicherheitsmaßnahmen für Auslandsreisen (wenig Bargeld, Dokumente fotokopieren)!  Bei Übernachtung im Wohnmobil auf Autobahnparkplätzen (insbesondere Westschweden) besteht Überfallgefahr.


Europäische Notrufnummer: 112 

Link: Kontakt zur Polizei aufnehmen | The Swedish Police Authority (polisen.se)

Weitere relevante Krisen- bzw. Notfallnummern:

Schwedischen Agentur für zivile Notfälle (MSB), erreichbar unter +46 (0) 771-240 240 (Telefonzentrale) bzw. +46 (0)54-150 150 (MSB Duty Officer 24/7).
MSB hat die Aufgabe, die Gesellschaft bei der Vorbereitung auf schwere Unfälle, Krisen und Kriegsfolgen zu unterstützen.

Kriseninformationszentrum des MSB
Erreichbar unter +46 77 33 113 13, gibt Informationen zu aktuellen schweren Unfällen und Krisen in Schweden.
Link:Contact (msb.se)

Der Frauennotruf steht unter +46 (0) 20 50 50 50 zur Verfügung.
Important phone numbers - Krisinformation.se

Einreise & Ausreise

  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass –  auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der aller gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
  • Passgültigkeit: Für die Dauer des Aufenthaltes
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert

Einfuhr und Ausfuhr

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen.

Ausfuhrbeschränkungen bestehen für strategische Güter und Kunstgegenstände.

Gesundheit

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

In ländlichen Gebieten besonders Nordschwedens besteht eine geringe Ärzte- und Krankenhausdichte und es gibt sehr lange Wartezeiten auf Rettungsfahrzeuge in Notfällen. Landesweit kann es in der Urlaubszeit zu sehr langen Wartezeiten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser kommen.

Infrastruktur

Gut ausgebaute Bus- und Bahnverbindungen und Nahverkehr. Für öffentliche Verkehrsmittel (Stadtverkehr, Bahn, Bus) sind Tickets hauptsächlich online und über Mobiltelefon-Apps erhältlich.

Die Mitnahme der österreichischen Versicherungskarte wird empfohlen. Es gilt eine 0,2 Promille-Grenze. Hohe Strafen (Gefängnis, Beschlagnahme des Fahrzeuges) bei Alkoholisierung oder Geschwindigkeitsüberschreitung.

Bei Verlust des österreichischen Führerscheins kann ein KFZ mit Reisepass und polizeilicher Verlustbestätigung weiter gelenkt werden.

Auf Fahrrädern gilt die Helmpflicht für Kinder bis 15 Jahre.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Umwelt

Kühles Kontinentalklima, jedoch durch den Einfluss des Golfstroms eher temperiert. Nach Norden zu nimmt die Temperatur ab. Die Sommer sind mäßig warm, die Winter lang und oft schneereich. Nur kurzes Tageslicht im Winter. Am niederschlagsreichsten sind die Gebiete im Westen und Süden. Im Binnenland herrscht ein trockenes Kontinentalklima vor. Im Norden kann es zu Temperaturstürzen kommen.

Besondere Bestimmungen

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Bargeldverkehr ist in Schweden zunehmend unüblich. Viele Restaurants und Geschäfte akzeptieren kein Bargeld mehr. Es wird empfohlen Bankomat- und Kreditkarten mit den entsprechenden PIN Codes mitzuführen.

Prostitution ist verboten, der Kunde wird bestraft.

Disclaimer

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
  • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „Digitales Amt / ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.



Stand: 12.12.2024 (Unverändert gültig seit: 02.12.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Banérgatan 10
115 23 Stockholm

Tel: +46 8 665 17 70

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