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Reisen nach Tschechische Republik

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

  • Hauptstadt: Prag
  • Int. Kennzeichen: CZ
  • Sprache: Tschechisch
  • Währung: Tschechisch Krone
  • Elektrischer Strom: 230 Volt/50 Hertz Wechselstrom

Aktuelle Reiseangebote

Leider haben wir derzeit kein Angebot für das Reiseland: Tschechische Republik Bitte wählen Sie eines der folgenden Reiseländer: Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich, Schweiz, Niederlande, Slowenien

Reiseinformationen

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 1 (von 6)

Sicherheit & Kriminalität

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

 

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Grundsätzlich ist der Sicherheitsstandard mit Österreich vergleichbar. Vorsicht ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und im Stadtzentrum von Prag, bei Taxifahrten und beim Abstellen von Fahrzeugen geboten.
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise.

Notrufnummern:
Allgemeine Notrufnummer: 112
Polizei: 158
Feuerwehr: 150
Rettung: 155
Stadtpolizei Prag: 156

 

Einreise & Ausreise

  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
  • Österreich führt Grenzkontrollen zur Tschechischen Republik bis zum 15.10.2024 durch. Es ist verpflichtend, immer einen gültigen österreichischen Reisepass (ein abgelaufener Reisepass ist nicht ausreichend) oder einen gültigen österreichischen Personalausweis mitzuführen. Hotels erlauben auch bei Vorauszahlung das Einchecken nicht ohne gültigen Reisepass oder Personalausweis. Eine Liste der offiziellen Grenzübergänge zu Österreich finden Sie unter diesem Link.

  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass oder gültiger Personalausweis
  • Passgültigkeit: Für die Dauer des Aufenthalts
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Sonstiges: Das Gebiet zwischen den Grenzkontrollstellen bei Haugsdorf/ Hate ist tschechisches Territorium, daher ist auch dort ein gültiges Reisedokument notwendig.
  • Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen ist eine Wohnsitzregistrierung vorgeschrieben.
     

Einfuhr & Ausfuhr

Bargeld sollte bei Bankomaten behoben werden; von Wechselstuben wird auf Grund der hohen Provisionen abgeraten.

Für die Ausfuhr von Antiquitäten und Gegenständen mit kulturellem Wert ist eine Bescheinigung der Galerie, des Museums oder des tschechischen Kulturministeriums erforderlich.

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

 

Gesundheit

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

 

Krankenhäuser und Ärzte entsprechen nicht dem österreichischen Standard. In den Apotheken finden sich alle gängigen Medikamente.

Infrastruktur

Konkrete Informationen zu den Fahrplänen des internationalen Zug- und Busverkehrs finden Sie direkt bei den Anbietern:

ÖBB
České dráhy
RegioJet
FlixBus

Auskünfte zur Flugverbindung finden Sie auf der Webseite des Flughafen Prags, Vaclav Havel Airport

Öffentliche Verkehrsverbindungen: dichtes Eisenbahnnetz, gut entwickelten öffentlicher Busverkehr.
Der öffentlichen Verkehr in Prag ist gut ausgebaut: Verkehrsbetriebe der Stadt Prag.
Aus Sicherheitsgründen sollten nur lizenzierte Taxis verwendet werden.

Es gilt die 0,0-Promillegrenze! Bei jeder Verkehrskontrolle wird auch ein Alko-Test durchgeführt. Bereits bei geringem Alkoholkonsum drohen Geldstrafen und befristetes Fahrverbot oder eine Gerichtsverhandlung. Strafverfügungen werden lediglich in der Landessprache ausgestellt.
Die 0,0-Promillegrenze gilt auch für Radfahrer.

Für Pkw besteht auch tagsüber Lichtpflicht. Das Mitführen von Ersatzglühbirnen sowie Warnwesten (auch für Begleitpersonen) wird dringend empfohlen; außerhalb des Ortsgebietes ist das Mitführen von Warnwesten auch für Motorradlenker verpflichtend vorgeschrieben.
Fußgänger sind verpflichtet, außerhalb von Ortschaften bei verminderten Sichtverhältnissen reflektierendes Zubehör zu tragen.

In der Zeit von 1. November bis 31. März gilt eine generelle Winterreifenpflicht.

Beim Lenken fremder Fahrzeuge ist eine Vollmacht des Besitzers in Englisch oder Tschechisch mitzuführen.
Wenn die Prüfplakette (§ 57a-Pickerl) abgelaufen ist und das Fahrzeug sich in einem technisch ungeeigneten Zustand befindet, können Zulassung und Kennzeichentafeln abgenommen werden. Ein Polizeiprotokoll – eine Diebstahl- oder Verlustanzeige – berechtigt nicht zum Lenken von Kraftfahrzeugen.

Auch für Motorfahrräder/ Mopeds unter 50 ccm Hubraum ist ein Führerschein (Kategorie A) notwendig.

Seit dem 01.01.2021 gilt in der Tschechischen Republik die E-Vignette: Alle Preise sowie mehrstufige Rabatte für klimafreundliche Antriebsarten, plug-in Hybriden etc. finden Sie unter diesem Link.

Alle Information zur E-Vignette

Achtung! Der Verkauf von Vignetten außerhalb der offiziellen Vertriebskanäle ist nicht zulässig.

Einspurige Fahrzeuge sind von der Autobahnmaut befreit sind.

Weitere Auskunft finden Sie auf der Webseite des tschechischen Verkehrsministeriums. Informationen zur Verkehrssituation sind unter der Telefonnummer 1230 bzw. 00420-1230 abrufbar.

Geldstrafen sind sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Bei höheren Geldstrafen wird ein Verwaltungsverfahren beim zuständigen Verkehrsamt eingeleitet.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Umwelt

Gemäßigtes, mitteleuropäisches Klima

Besondere Bestimmungen

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

In militärischen Sperrzonen sowie bei einigen Sehenswürdigkeiten (z.B. Museen) besteht Fotografierverbot.

Disclaimer

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
  • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „Digitales Amt / ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

 

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.



Stand: 03.10.2024 (Unverändert gültig seit: 24.09.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Viktora Huga 10
CZ-151 15 Prag 5 - Smíchov

Tel: +420 257 09 0511

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